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ORTSGESCHEHEN

Kartoffeln in Nachbars Garten

Mit einer rund 1700 Quadratmeter großen und 13 Meter hohen Lagerhalle für Kartoffeln will ein Garchinger Landwirt auf Echinger Flur ausgreifen. Unmittelbar südlich des Echinger Sees, im Landschaftsschutzgebiet "Echinger Gfild", soll die Halle entstehen, was der Planungsausschuss des Gemeinderats aber abgelehnt hat. Landratsamt und Amt für Landwirtschaft müssen jetzt zunächst prüfen, ob dem Projekt die baurechtlichen Sonderrechte einer landwirtschaftlichen Nutzung zugebilligt werden können.
Der Garchinger Betrieb möchte den Kartoffelanbau als neues Standbein intensivieren und weil er keine Lagermöglichkeiten am heimischen Hof hat, ein Kartoffellager in Nähe der Felder errichten. Damit läge die Halle sechs Kilometer von der Hofstelle und zusätzlich noch auf anderem Hoheitsgebiet, was für die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung des Bauvorhabens grenzwertige Daten sind. Und ohne dieses Sonderrecht wäre der Bau auf freier Flur ohnehin illusorisch.
Als das Rathaus kürzlich plante, den künftigen Radweg an der nahen Garchinger Straße mit einer Baumallee zu begleiten, wurde das vom Landratsamt zurückgepfiffen. Erhebungen in der Landschaft wie Alleebäume böten Startplätze für Greifvögel und damit eine Gefahr für die geschützte Feldlerchenpopulation, die das Gebiet bewvölkert. Und jetzt eine 13 Meter hohe Halle mit 1700 Quadratmetern Beobachtungsposten für Raubvögel?
Für den Betrieb verwendeten sich im Ausschuss Hans Grassl und Gottfried Riedmeir. Grassl verteidigte die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Bauvorhabens. Die Halle am Erzeugungsort zu platzieren, sei ökologisch vernünftig. Bei den geplanten Dimensionen könnten auch Echinger Bauern Raum anmieten und ebenfalls dort einlagern, was den Bedarf an weiteren Hallen verringere.
Georg Bartl lehnte die Argumentation zum Schutz der Lerche ab. Da die Gemeinde exakt über diese Flächen in ösrlicher Verlängerung des Mastenwegs mittelfristig eventuell eine Umgehungsstraße plane, "könnte uns diese Argumentation auf die Füße fallen", mahnte er. Gegen die drei Stimmen lehnte der Ausschuss mit 10:3 Stimmen die Billigung ab.

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