. .

ORTSGESCHEHEN

Betreten der Erholungsfläche verboten?

Eine Grünanlage als Freifläche für ein Wohngebiet, in der das Betreten verboten ist? Bisher hat's der Gemeinderat im Neubaugebiet Eching-West mit der eigenen Planung nicht so genau genommen. Jetzt aber sollen alle Risiken eines grotesken Schildbürgerstreiches ausgeklammert werden.
Ursprünglicher Plan war gewesen, die notwendige ökologische Ausgleichsmaßnahme für die Neubauten unmittelbar im Baugebiet umzusetzen, als Grünzug entlang der westlichen Flanke. Dann wäre die Funktion freilich ausschließlich auf den ökologischen Nutzen limitiert gewesen und überspitzt wäre schon das Betreten der Grünfläche verboten gewesen.
Hatte man in der bisherigen Planung diese klare Prämisse augenzwinkernd nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" abgetan und gedanklich schon mit Gehwegen oder Bolzplätzen kalkuliert, wird sie nach Gesprächen mit dem Landratsamt nun etwas ernster genommen. Jetzt entschied der Planungsausschuss des Gemeinderats, die nötigen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Gebiets über das Ökokonto der Gemeinde abzuwickeln und am Westrand eine verkleinerte Grünfläche mit dafür echter Freizeitnutzung mit Spazierwegen, Bolz- und Spielplätzen anzulegen.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching