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ORTSGESCHEHEN

Tempo 30 auch auf Hauptstraßen

Ein Tempolimit von 30 km/h soll nun auch an den vielbefahrenen Hauptstraßen gelten. Auf der Basis neuer Verkehrsregelungen will die Gemeinde die Verkehrsbeschränkung in der Unteren Hauptstraße sowie in Paul-Käsmaier- und Dietersheimer Straße im Kreuzungsbereich mit der Hauptstraße beantragen. Die Entscheidung obliegt dann dem Landratsamt.
Die neuen Vorgaben erlauben das Tempolimit nun auch auf Hauptverkehrsstraßen im Umfeld besonderer Einrichtungen, die entweder von Kindern oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen genutzt werden. Das Rathaus sieht für die Untere Hauptstraße mit der Musikschule und der Kindertagesstätte "Wunderland" diese Voraussetzungen gegeben, ebenso für den südlichen Teil der Paul-Käsmaier-Straße mit der Grund- und Mittelschule und für den nördlichen Teil der Dietersheimer Straße mit Musikschule und Sporthalle.
Irena Hirschmann, die den Vorstoß eingebracht hatte, hatte noch vorgeschlagen, auch die Obere Hauptstraße in den Geltungsbereich aufzunehmen, wofür allerdings von der Gemeindeverwaltung kein Argument gesehen wurde. Die Tempolimitierung soll jeweils für beide Fahrtrichtung und rund um die Uhr gelten.
Teilweise gab es erhebliche Bedenken, dass mit der Einschränkung der Verkehrsfluss behindert werde, so dass der Antrag ans Landratsamt mit 17:4 Stimmen beschlossen wurde.

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