. .

ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Rathaus verklagt das Landratsamt'

Dass eine Behörde wegen zu schnellen Arbeitens kritisiert wird, passiert auch nicht jeden Tag.
Den Echinger Gemeinderäten, die glauben, dass das Bauamt im Landratsamt Freising bei der Genehmigung für eine Spielhalle in der Ortsmitte erheblich schneller als sonst gewesen wäre, sei gesagt: Wir haben dafür sogar länger als üblich gebraucht. Der Antrag des Bauherrn ging im November 2016 bei der Gemeinde ein und die Stellungnahme der Gemeinde, in der sie ihr Einvernehmen versagt und die im Folgenden von uns sehr sorgfältig geprüft wurde, erhielten wir Mitte Dezember.
Also beschäftigten wir uns mit der Materie bereits länger als ein halbes Jahr. Kein rekordverdächtiger Sprint also.
Das Landratsamt ist immer bemüht, die Gemeinden in ihren Anliegen zu unterstützen – allerdings nur auf dem Boden der Rechtslage – und genau das können die Bürgerinnen und Bürger von der Landkreisbehörde auch erwarten. Die Baugenehmigung musste vom Landratsamt erteilt werden, da keine städtebaulichen Gründe vorliegen, die eine Ablehnung rechtfertigen.
Ein Zuwarten bis zur nächsten Gemeinderatssitzung war uns ohne zureichenden Grund nicht möglich, da die Sache entscheidungsreif war. Die in diesem Stadium des Baugenehmigungsverfahrens angekündigte Aufstellung eines Bebauungsplans stellt baurechtlich keinen solchen zureichenden Grund dar.
Würden wir dennoch bis zur öffentlichen Bekanntgabe eines solchen Beschlusses samt Veränderungssperre warten, mit der Folge, dass die Baugenehmigung letztlich versagt werden müsste, würden wir als Bauaufsichtsbehörde möglicherweise eine Amtspflicht verletzen, die zu einem Haftungsanspruch des Antragstellers führen könnte. Seit der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2010 trifft dies nicht mehr die Gemeinden, sondern ausschließlich die Bauaufsichtsbehörden, so dass wir auf das Interesse der Gemeinde Eching, das Vorhaben zu verhindern, insofern leider keine Rücksicht nehmen können.
Um solche Situationen vermeiden zu können, ist es grundsätzlich ratsam, bereits früher, z.B. sofort nach Eingang des Bauantrags oder aber nach dem Erhalt eines Anhörungsschreibens des Landratsamts (wie hier Ende Mai) die erforderlichen bauleitplanerischen Schritte einzuleiten. Diese Mittel stehen der Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit grundsätzlich zur Verfügung, sie muss nur rechtzeitig davon Gebrauch machen. Dies wurde hier jedoch leider versäumt.
Das Landratsamt bedauert, dass es der Gemeinde hier nicht ihren Wünschen entsprechend entgegenkommen kann. In Anbetracht dessen, dass die Erteilung der weiteren erforderlichen Gestattungen für die Inbetriebnahme der Spielhalle jedoch durchaus fraglich ist, wird sich das Problem womöglich dennoch in ihrem Sinne lösen.
Freundliche Grüße
Eva Dörpinghaus, Pressesprecherin Landratsamt Freising
 
(weitere Lesermails)

WetterOnline
Das Wetter für
Eching