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ORTSGESCHEHEN

Rien ne va plus für Spielothek

An die Bahnhofstraße wird nun wohl keine Spielothek ziehen. Nach Darstellung des Rathauses werde das Projekt dort vom Vermieter nicht weiter verfolgt. Die Spielhalle hatte vom Landratsamt keine Genehmigung nach Spielstättengesetz erhalten.
Die Gemeinde will aber weiterhin vorbeugen und hat dazu jetzt einen Bauleitplan ins Verfahren geschickt, der weitgehend den kompletten Ortskern um Bahnhofstraße und Untere Hauptstraße überzieht und nichts anderes regelt, als Spielstätten zu verbieten. Weil die Ladenzeile beim Alten Wirt baurechtlich anderen Status hat, hat der Planungsausschuss des Gemeinderats nun auch für dieses Quartier noch ein gesondertes Verfahren gestartet.
Bislang war das Rathaus stets davon ausgegangen, dass alle Baureglements im Ort ausreichen würden, um die ungeliebten Spielotheken draußen zu halten. Konträr zur Ansicht der Gemeinde hatte das Landratsamt dann aber die Umnutzung eines bisherigen Ladens an der Bahnhofstraße zur Spielothek baurechtlich genehmigt. Dieser Akt auf Freising führte zu einem behördlichen Kleinkrieg. Das Landratsamt hatte die baurechtliche Genehmigung erteilt mit dem Bewusstsein im Hinterkopf, dass aus einer anderen Abteilung im Haus der ebenfalls nötige Stempel nach Spielstättenrecht ohnehin nicht ausgestellt werde, was denn auch zutraf. Das Rathaus wollte sich aber nicht auf dieses Wechselspiel einlassen, sondern will Spielhöllen auf allen Verfahrenswegen kaltstellen.

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