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Punkte am grünen Tisch wieder aberkannt

Die drei Punkte, die das Sportgericht dem TSV Eching aus der Partie gegen Heimstetten zuerkannt hatte, sind wieder dahin. Das Verbandssportgericht gab in der Berufung dem Landesligakonkurrenten aus dem Münchner Osten Recht und setzte das ursprüngliche Ergebnis von 3:0 für Heimstetten wieder ein.
Eching hatte nach der Partie nachgewiesen, dass der Spielerpass eines Heimstettener Spielers ein gefälschtes Geburtsdatum enthielt. Das Sportgericht der Bayernliga wertete dies als Verstoß gegen die Spielordnung und sprach Eching die drei Siegpunkte der Partie zu. In der Berufung nun urteilte das Verbandssportgericht, dass eine derart intensive Kontrolle der Daten seiner Spieler nicht dem Verein obliege. 'Eine Verpflichtung, das angegebene Geburtsdatum durch eine Anfrage beim Kreisverwaltungsreferat zu überprüfen, würde die Anforderungen an die Vereine überdehnen', heißt es im Urteil. Die Fälschung des Geburtsdatums habe zudem keinerlei Auswirkung auf die Spielberechtigung gehabt.
'Das Urteil stinkt zum Himmel', wetterte der Fußballabteilungsleiter des TSV, Reinhold Staudigl, die Begründung sei 'absolut lächerlich'. Allerdings ist dieses Urteil nun letztinstanzlich und nicht mehr anfechtbar. Dem TSV werden drei Punkte wieder abgezogen, mit 19 Punkten ist der Verein nun wieder Vorletzter der Landesliga Süd.

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