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ORTSGESCHEHEN

Sonntagsöffnung über neue Satzung sichern

Nachdem die bisherige Rechtsgrundlage der verkaufsoffenen Sonntage durch neuere Rechtssprechung kassiert wurde, schickt die Gemeinde jetzt eine neue Marktsatzung ins Rennen. Vier jährliche Märkte am Sonntag oder dem kompletten Wochenende sind bislang die Grundlage für die Verkaufsöffnung, die heftig umstritten ist und zuletzt eben nicht mehr rechtskonform war. Eching will seine Märkte nun als öffentliche Einrichtungen widmen und darauf eine Satzung aufbauen, die den Status Quo wieder rechtssicher machen soll.
Der Gemeinderat sieht unisono die bisherige Praxis als erhaltenswert. Im Ortskern wurden durch die Werbe- und Aktionsgemeinschaft der „Echinger Fachbetriebe“ Ereignisse wie Frühjahrsschau, Kartoffelfest oder Viktualienmarkt inszeniert und im Gewerbegebiet Ost öffnen dazu sonntags die Großmärkte. Diese enge Verzahnung zwischen Ort und Gewerbegebiet in gemeinsamer Werbung und via Bockerlbahn verknüpften Aktivitäten sieht das Rathaus als wertvolles Pflänzchen für die örtliche Gewerbestruktur.
Der neue Satzungsentwurf, den der Hauptausschuss des Gemeinderats im Grundzug gebilligt hat, wird nun den Fachbehörden vorgelegt. Auch da waren der Vorgängersatzung schon Formfehler vorgehalten worden, weil diese Anhörung nicht ausreichend stattgefunden hatte. Nach Eingang der Stellungnahmen soll die Satzung weiter beraten werden.

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