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ORTSGESCHEHEN

Satzung klammert Konfliktpunkte aus

Die rein funktionale Arbeitssatzung für den Zweckverband Hollerner See soll am Gemeinderat Eching nicht scheitern. Einmütig hat das Gremium den neuen Satzungsentwurf ratifiziert, der vom Zweckverband vorgeschlagen, vom anderen Partner Unterschleißheim mittlerweile aber abgelehnt worden war. Wie mit den konkurrierenden Voten umzugehen ist, soll nun wieder im Zweckverband selbst beraten werden.
Die Satzung, die seit dem Unterschleißheimer Bürgerentscheid 2010 im Feuer steht, wendet in ihrer neuesten Fassung nun den Kunstgriff an, weiteren Streit zu vermeiden, indem alle strittigen Punkte ausgeklammert werden. Geltungsbereich der Satzung und damit Aufgabengebiet des Zweckverbandes sollen demnach nur jene Teil des Sees sein, die über Verträge mit dem Münchner Erhoplungsflächenverein ohnehin schon zukunftsfähig geplant sind. Die Nordwestecke aber, einst geplanter Standort der so heiß umkämpften Therme, jetzt ein weißer Fleck ohne definierte Perspektive, bleibt ausgespart.
Die Satzung würde jetzt zumindest die Zuständigkeit des Zweckverbands für die Erholungsflächen regeln, sprich, dass sich Unterschleißheim als räumlich nächster Nutznießer des Sees auf Echinger Flur via Zweckverband an den laufenden Unkosten beteiligt. Gegen die Stimme von Bertram Böhm hat der Gemeinderat der neuen Satzung zugestimmt. Böhm hat sich wie die knappe Stadtratsmehrheit, die in Unterschleißheim die Satzung abgelehnt hatte, dagegen verwahrt, dass ein Drittel des Sees ausgeklammert werde.
Die „Bürger für Eching“, im Gemeinderat nicht vertreten, hatten vor der Entscheidung mahnend angemerkt, dass sie angesichts der Funkstille zur Zukunft der Nordwestecke weiter Ungemach wähnen; des Bürgermeisters konstantes Beharren auf der Planungshoheit der Gemeinde mache misstrauisch. Bürgermeister Josef Riemensberger merkte dazu an, dass „Planungshoheit nicht planen heißt“. Was in derartigen Beiträgen „reininterpretiert wird, ist mehr Stimmungsmache als Realität“.
 
(hierzu sind Lesermails eingegangen)

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