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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Kosten 'über dem Ansatz''

Gibt es in Eching und seinen Ortsteilen irgendein öffentliches Projekt, welches im kalkulierten und vom Gemeinderat abgesegneten Kostenrahmen bleibt?
Ich denke da, neben dem hier thematisierten Kinderhaus in Dietersheim, auch an die anderen, jetzt aktuell laufenden "Großprojekte" in Eching, nämlich die Feuerwehr (Kostenüberschreitung: jetzt schon 327.000 und ein paar gequetschte Euros, zuzüglich der vorher nicht kalkulierbaren Kosten für das Abpumpen des Grundwassers) sowie das Bürgerhaus (Außenanlagen: +335.000 €)?
Kalkuliert die Bauabteilung im Rathaus regelmäßig so realitätsfern, dass als Folge davon zwischen deren Kalkulationen, den Angeboten der Firmen und den Beschlüssen des BPU-Ausschusses im Gemeinderat ein regelmäßiges, ja systematisches Delta herrscht?
Ein Grundproblem ist tatsächlich systembedingt: Die öffentliche Hand muss bei Ausschreibungen dem günstigsten Bieter den Zuschlag geben. Da ist - zunächst - Angebotssumme gleich Auftragssumme. Verständlicherweise bieten die Firmen ihre jeweiligen Dienstleistungen oft dermaßen "günstig" an, dass sie den Zuschlag erhalten. Dabei darf manchmal bezweifelt werden, ob das Angebot die Gestehungskosten (Material, Lohn- und Lohnnebenkosten, Transportkosten usw.) tatsächlich decken.
Da ist es gängige Praxis, dass die Firmen, wenn sie den Auftrag einmal ergattert haben, über Nachträge versuchen, ihre Gewinnmarge zu steigern. Das Nachsehen haben dann die Gemeinderäte (und natürlich der Steuerzahler), weil sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden und nur noch Dinge abnicken "dürfen", die eh schon oft "gelaufen" sind.
Dieses Spiel kann man regelmäßig als Zuschauer in den BPU-Ausschußsitzungen des Gemeinderats in Eching beobachten. Eigentlich gibt es eine relativ einfache Lösung, um dieses regelmäßige "Nachtarocken" zu unterbinden: Die Gemeinde gründet für Bauangelegenheiten eine eigene GmbH. Diese unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst, was das Auswahl- und Zuschlagsverfahren betrifft.
Eine GmbH darf bei Angeboten, die "reinflattern", direkt nachverhandeln und den Einkaufspreis auf diesem Weg senken und Angebote direkt vergleichen. Sie unterliegt nicht der Submissionspflicht (gleichzeitiges Öffnen aller Angebote mit sofortigem Zuschlag, der noch formal vom Gemeinderat genehmigt werden muss).
Es gibt in Bayern mindestens eine Gemeinde, die ihre Bauprojekte mithilfe einer eigenen GmbH abwickelt: Rednitzhembach im fränkischen Seenland. Die machen das schon seit Jahren so, und zwar mit Erfolg. Vielleicht sollten die Herren Riemensberger und Kagerbauer sich beim Bürgermeister von Rednitzhembach, Herrn Jürgen Spahl, einmal "schlau" machen (lassen).
Hier die Kontaktmöglichkeit mit der Gemeinde Rednitzhembach: http://www.rednitzhembach.de/data/index.php
Das ist doch wohl ein Service, sehr geehrter Herr Riemensberger und sehr geehrter Herr Kagerbauer, oder?
Guido Langenstück
 
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