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ORTSGESCHEHEN

Verkaufsoffene Sonntage vorerst rechtssicher

Die Neureglung von Märkten und verkaufsoffenen Sonntagen ist vorerst rechtssicher. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Vorfeld der Frühjahrsausstellung am Wochenende eine einstweilige Verfügung gegen die Sonntagsöffnung abgelehnt, die von der Gewerkschaft eingeklagt worden war. Die von der Gemeinde neu erlassene Verordnung verstoße „nicht offensichtlich“ gegen das Ladenschlussgesetz, urteilte das Gericht in letzter Instanz.
Gewerkschaften, Kirchen und andere Mitglieder einer „Allianz für die Sonntagsruhe“ lehnen die vier verkaufsoffenen Sonntage im Echinger Gewerbegebiet ab. Die jeweiligen Märkte im Ort als Anlass der Öffnung seien nur Alibiveranstaltungen, die mit dem Gewerbegebiet nichts zu tun hätten. Künftig werden nun immer zu den vier großen Märkten im Ort auch parallele Märkte im Gewerbegebiet Ost stattfinden, was nach Ansicht der Gemeinde die Sonntagsöffnung juristisch unumstößlich legitimiere. Das Eilurteil dazu bestätigt diese Lesart. „Die Interessenabwägung fällt zugunsten der Gemeinde aus“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
 
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