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ORTSGESCHEHEN

Keine Legalisierung des Swingerclubs

Das "Lustschloss Arkanum", ein Swingerclub an der Erfurter Straße, wird wohl geschleift. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat der Nutzungsuntersagung durch das Freisinger Landratsamt Recht gegeben. "Sexuelle Vergnügungsstätten" sind in Eching tabu. Eine nachträgliche formale Widmung als Swingerclub hat der Gemeinderat nun abgelehnt.
Als „Erlebnishotel garni" hat der Echinger Gemeinderat 2006 die neue Nutzung eines ehemaligen Bürogebäudes im Gewerbegebiet Nord genehmigt - auf damals schon durchaus fragwürdiger Grundlage. Spätestens im realen Betrieb aber konnte dann kein Zweifel mehr bestehen, worin die Erlebnisse in dem „Hotel garni“ bestanden.
Zum Verhängnis wurde dem Lustschloss nun sein Erfolg. Das Etablissement an der Erfurter Straße wurde wegen des großen Bedarfes stückchenweise erweitert. Eine dieser ungenehmigten Ergänzungen, eine Saunahütte auf der Terrasse, fing eines Nachts Feuer, was die Brandschutzaufsicht auf den Plan rief. Die dabei aufgedeckten baurechtlichen Schieflagen kitzelten die Behörden nun mehr als das illegale Innenleben.
Das Landratsamt untersagte die Verstöße gegen die Vorgaben des Bauleitplanes, und die beinhalteten neben den widerrechtlichen Bauten auch die Nutzung insgesamt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat auf Klage von „Arkanum“ bei einer Verhandlung im Sommer dem Landratsamt komplett recht gegeben.
Nach Boulevard-Berichten von der Verhandlung habe die Betreiberin argumentiert, es sei doch nicht verboten, „in einem Hotel Sex zu haben“. Das Landratsamt hatte dagegen geurteilt, die Hotelklassifikation habe „nur eine untergeordnete, den eigentlichen Betriebszweck lediglich vorbereitende Funktion“. Der Richter wurde zitiert, das „Arkanum“ hätte im damaligen Bauantrag „die Hose runter lassen müssen und angeben, dass ein Swingerclub betrieben werde“.
Wie vom Gericht auferlegt, hat das Lustschloss nun diese tatsächliche Nutzung in einem Bauantrag an die Gemeinde Eching beantragt. Dort wurde sie aber abgeschmettert. Auch wenn es im Bauausschuss des Gemeinderats durchaus Stimmen gab, dem Swingerclub wegen erwiesener guter Führung eine Art Bestandschutz zu gewähren und zu legalisieren, so lehnte das Gremium es mehrheitlich doch ab, die Ausnahme vom Verbot sexueller Vergnügungsstätten zu erteilen.
Auch die Legalisierung der Schwarzbauten und den Wunsch weiterer Erweiterungen lehnte der Ausschuss unter Bezug auf den Bauleitplan kategorisch ab. Da das Gericht dem baurechtlichen Verfahren eindeutig den Rücken gestärkt hatte, dürfte mit der Ablehnung das Ende des Lustschlosses eingeläutet sein.

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