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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Verbot von Lagerfeuern

Stellen Sie sich vor, Sie möchten mit Freunden oder Ihren Kindern ein offenes Feuer machen, um Würstchen zu grillen, Stockbrot zu backen, Lagerfeuerkartoffeln zu machen oder einfach gemütlich um das Feuer zu sitzen und den Abend zu genießen. Nicht in Eching!
Im ganzen Gemeindegebiet es untersagt, ein offenes Feuer zu machen! Ich wollte in der Gemeinde ein offenes Feuer anmelden, da man das früher durfte. Mir würde dort gesagt, dass es diese Möglichkeit nicht mehr gibt, da der Feuerplatz von Jugendlichen immer in nicht ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen wurde.
Meine Argumentation, dass ich mit meinen drei Kindern und meiner Frau nicht zum Vandalismus neige, ließen die Mittarbeiterinnen der Gemeinde nicht gelten.
Ich finde es eine Aufgabe der Gemeinde, ihren Bürgern die Möglichkeit, ein offenes Feuer zu machen, zu ermöglichen. Das sind nämlich die kleinen Dinge, die unsere Gemeinde lebenswert machen.
Also lieber Herr Bürgermeister, liebe Mitglieder des Gemeinderats, lasst uns einen Platz im Freizeitgelände finden und diesen so herrichten, dass ein gefahrenloses Machen von Lagerfeuer möglich ist.
Vielen Dank!
Benjamin Wutz
 
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