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ORTSGESCHEHEN

Umgehungsstraße vs. Feldlerche

Es hört sich schon einigermaßen aberwitzig an, dass die Trasse der Ortsumgehung für Dietersheim nicht nach dem Lärmschutz für die Anlieger oder der geschicktesten Verkehrsführung festgelegt werden soll, sondern nach den Brutplätzen der Feldlerche.

Das allseitige Kopfschütteln über die vermeintlich unangemessene Dominanz des Artenschutzes verkennt freilich die Proportionen: Verkehrsoptimierung und Anliegerschutz wurden schon darin zu hundert Prozent gewichtet, dass die neue Straße mit ihren immensen Auswirkungen auf die Umwelt überhaupt gebaut wird. Die Modifizierungen an der Trassenführung sind für die Feldlerche reine Rückzugegefechte, weil ihre Belage erst jetzt überhaupt gehört werden, wo die große Entscheidung zu ihren Lasten schon gelaufen ist. Überspitzt formuliert: in der Auseinandersetzung Umgehungsstraße vs. Feldlerche (immer pars pro toto genommen für die ökologischen Belange von Flora und Fauna) sind 95 Prozent schon zuungunsten der Umwelt entschieden, ehe sie bei den letzten fünf Prozent ein sehr starkes Gewicht erhält.

Und gerade dass die Belange der Feldlerche so aberwitzig erscheinen und so völlig verständnislos aufgenommen werden, belegt doch im Umkehrschluss die Notwendigkeit, diese Artenschutzgesetze so rigide anzuwenden: wo bliebe denn die Feldlerche wohl, wenn die Vorschriften zu ihrem Schutz lockerer wären? Dies ist keine rhetorische Frage: die Feldlerche ist ja nicht aus Spaß auf die Rote Liste gefährdeter Arten geraten - sondern eben weil sie schon tausenden Quadratkilometern versiegelter Landschaft weichen musste.

Ob es nun grundsätzlich sinnvoll ist, durch Zwangskonservierungsmaßnahmen in den ökologischen Ablauf des Vergehens offenkundig "schwächerer" Arten einzugreifen, ist eine ethisch-philosophische Frage, die freilich vom Gesetzgeber im Sinne des jetzt nun mal gültigen Artenschutzrechtes entschieden ist. Und auch wenn der Einfachheit halber auch hier mal wieder "Brüssel" an allem Schuld ist - die Vorschriften für bayerischen Straßenbau erlässt, wägt, genehmigt und überwacht immer noch die Bayerische Staatsregierung mit ihren nachgeordneten Behörden. Insofern ist das nicht unbedingt grüner Fundamental-Spinnereien verdächtig.

(Wenn jetzt übrigens die Stadt München mal wieder eine super Idee für ihren einstigen "HInterhof" im Norden hätte, eine neue Mülldeponie, einen Standortschießplatz oder womit man sich in den vergangenen Jahren abärgern durfte - der komplette Echinger Gemeinderat würde die Feldlerche heilig sprechen, der Bürgermeister, der jetzt vor Klagen irgendwelcher Umweltschützer warnt, würde den engsten Schulterschluss mit denen suchen, um gemeinsam auf der Basis des Artenschutzrechts die unsäglichen Planungan abzuwehren...)

So ist auch dieses Recht immer eine Frage des Standpunkts. Eching tut bislang wohl sehr gut daran, das geltende Recht einfach hinzunehmen und seine Vorarbeiten ohne ideologische Scheuklappen auf dieser Basis zu betreiben. Wenn daa bayerische Recht vernünftig ist, wird es bei seiner Einhaltung auch zu einer tragbaren Lösung kommen.

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