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ORTSGESCHEHEN

Kein Verständnis für pauschale Unbedenklichkeit

Zu der Kampfhund-Attacke auf zwei Kleinkinder schrieb Bürgermeister Sebastian Thaler:
 
"Ich bedauere diesen schrecklichen Vorfall und wünsche den beiden gebissenen Kleinkindern, v.a. dem zu operierenden Kind eine schnelle Genesung und hoffe sehr, dass es keine bleibenden Schäden davontragen wird.
Wir haben dem verantwortlichen Hundehalter heute per Eilzustellung umgehend eine sicherheitsrechtliche Anordnung auferlegt, dass dieser den aggressiven Rottweiler nur noch an einer reißfesten maximal zwei Meter langen Leine mit schlupfsicherem Halsband und mit Maulkorb ausführen darf.
Die „Verordnung der Gemeinde Eching über das Halten von Hunden in der Gemeinde“ (Anleinzwang) ist am 05.02.2016 nach zwanzig Jahren Geltungsdauer ausgelaufen und nicht verlängert bzw. neu erlassen worden. Dieser Umstand wurde mir kurz vor Weihnachten erst bekannt, als es im Freizeitgelände zu einem Beißvorfall zwischen zwei Hunden kam.
Seit Auslaufen der Satzung werden alle in Eching gemeldeten Hunde einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. Dabei werden Anmeldungen für Hunde der Kategorie 1, also Kampfhunde, generell abgelehnt. Rottweiler fallen gemäß bayerischer Verordnung nicht in die Kategorie 1 der Kampfhunde, sondern in die Kategorie 2. Für diese Hunde muss der Halter im Hundealter von 18 Monaten einen Wesenstest durchführen lassen. Bis zu diesem Alter der Überprüfbarkeit muss von der Gemeinde ein vorläufiges, also zeitlich befristetes, Negativzeugnis ausgestellt werden.
Da der beißende Rottweiler erst 17 Monate alt ist, konnte der Wesenstest noch nicht durchgeführt werden und musste seitens der Gemeinde ein Negativzeugnis ausgestellt werden. Der Halter wurde diese Woche bereits vor dem tragischen Ereignis auf die Mitte Februar endende Frist zur Vorlage eines Wesenstest aufgefordert durch das Ordnungsamt der Gemeinde.
Ich persönlich habe kein Verständnis dafür, dass potentiell gefährliche Hunderassen der Kategorie 2 bis zum 19. Lebensmonat in Bayern pauschal als ungefährlich eingestuft werden. Ich appelliere daher an die Vernunft aller Hundehalter, ihre Tiere im Wohngebiet und in öffentlichen Anlagen wie im Freizeitgelände oder am See anzuleinen. Auch wenn ein Hund bisher nie negativ aufgefallen ist, sollten Halter aus Rücksicht auf ihre Mitmenschen meines Erachtens dennoch sehr vorsichtig mit ihre Hunden umgehen. Besonders in Gegenwart von schutzbedürftigen Kindern sollten Halter besondere Vorsicht walten lassen."
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Thaler, Bürgermeister

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