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ORTSGESCHEHEN

Zwei oder drei? Antwort: Zwei - oder drei

Eingeholt worden war der neue Feuerwehrbedarfsplan akut als fachliche Entscheidungsgrundlage für die Streitfrage: Braucht das künftige Günzenhausener Feuerwehrhaus zwei oder drei Stellplätze? 15 Monate später ist die fachliche Expertise: Das Günzenhausener Feuerwehrhaus könnte zwei Stellplätze bekommen - oder auch drei...
Um ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, bräuchte ein Gerätehaus in Günzenhausen nämlich nur einen Stellplatz. Ein Löschfahrzeug ist alles, was die Dorffeuerwehr als Minimalausstattung laut Gesetzesauftrag bräuchte und dafür genügt auch eine Garagenzufahrt.
Freilich hat man sich im Bedarfsplan auch darauf verpflichtet, ein Mehrzweckfahrzeug anzuschaffen, mit dem die ehrenamtlichen Feuerwehrleute zumindest mal ihre Dienst- und Einsatzfahrten absolvieren können. Und vorgesehen ist außerdem ein neuer Mehrzweckanhänger, mit dem Günzenhausen auch direkt spontane Einsätze bewerkstelligen kann, die im funktionalen Schema der Echinger Wehr mit ihrer ungleich umfassenderen Ausstattung vorbehalten wären.
Die Frage, ob für Löschfahrzeug, Mehrzweckfahrzeug und Anhänger nun zwei oder drei Zufahrten zum Gerätehaus nötig sind - die ist nicht Sache des Bedarfsplans. Entscheiden muss dies der Gemeinderat bei der konkreten Planung des Neubaus, abhängig von der Bezuschussung durch den Staat.
Im Vorgriff auf das künftige Feuerwehrhaus hat die Bezirksregierung mittlerweile schon Zuschüsse für den geplanten Neukauf eines Löschfahrzeugs für Günzenhausen bewilligt. Hier hatte sich der Hauptausschuss vor Wochenfrist gestritten, wie der korrekte Ablauf der einzelnen Planungs- und Ausgabenschritte sein müsse. Einzige Bedingung der Regierung: Das Feuerwehrhaus muss bis Ende 2019 begonnen sein...

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