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ORTSGESCHEHEN

Am Ort verwurzelt, ehrenamtlich engagiert, Kinder

Einstimmig hat der Gemeinderat neue Vergabekriterien für vergünstigten Baugrund im neuen Wohnbaumodell der Gemeinde verabschiedet. Offen ist allerdings weiterhin, wer sich selbst die vergünstigten Flächen dann leisten kann, denn die tatsächlichen Kosten sind noch nicht festgelegt.
Sieben Neubaugebiete in Eching und Dietersheim stehen unmittelbar zur Erschließung an oder sind bereits beschlossen und auf dem Verfahrensweg. Mindestens in den ersten, akut anstehenden Quartieren östlich der Böhmerwaldstraße, an der Hollerner Straße in Eching-West sowie in Dietersheim Süd-Ost am Mühlenweg vergibt das Rathaus Bauplätze zu reduzierten Preisen.
Die Vergabekriterien sollen nun ermöglichen, "einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen", wie es in der Präambel des Papiers heisst. Man habe "versucht, möglichst faire Kriterien zu ermitteln", versicherte Bürgermeister Sebastian Thaler.
Bewerben können sich nur Personen oder Familien, deren Vermögen nicht über dem rechnerischen Verkehrswert eines Grundstücks liegt. Zugrunde gelegt wird dabei der amtliche Einheitswert von aktuell 1100 Euro je Quadratmeter Bauland.
Außerdem ist raus, wer ein Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro bei Singles und 100.000 Euro bei Paaren überschreitet. Je Kind dürfen 7000 Euro dazukommen. Bei Parzellen im Erbaurecht liegt die Einkommensgrenze bei 40.000 und 80.000 Euro. Auch wenn die Eltern der potentiellen Bauherrn in Eching Bauland oder ein Haus haben, das theoretisch die Kinder nutzen könnten, fallen sie aus dem Bewerberkreis.
Alle anderen können sich um vergünstigtes Bauland bewerben. Zum Zuge kommen die Bewerber anhand eines Punktekatalogs, bei dem die Hälfte der Punkte anhand sozialer Kriterien zu erwerben ist und die andere Hälfte über die Verwurzelung am Ort.
So gibt es zehn Punkte für jedes Kind im Haushalt und Punkte für Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Für bisherigen Wohnsitz in Eching gibt es bei fünf Jahren und länger maximal 40 Punkte, wobei das Kriterium auch gilt, wenn jemand aktuell nicht mehr in Eching lebt. Wer in Eching nicht lebt, aber arbeitet, kann dafür maximal 20 Punkte generieren.
Auch wer Eltern hier hat, kann fünf Zusatzpunkte einsammeln, da die Gemeinde dadurch eine natürliche Erfüllung des Generationenvertrags erwartet und Sozialsysteme entlastet würden. Ehrenamtliche Tätigkeit kann bis zu zehn Bonuspunkte bringen. In diesem diffusen Feld hat das Rathaus ein differenziertes Punktesystem geschaffen, das die Dauer des Engagements und die Art des Ehrenamts berücksichtigt. Maximalpunkte erhalten Vorstandsmitglieder, Träger der Ehrenamtskarte und Feuerwehrkommandaten, die über fünf Jahre im ehrenamtlichen Einsatz sind.
Das Einkommen unterhalb der Ausschlussgrenze wird dann in 2000-Euro-Schritten noch weiter bepunktet, also gibt es mehr Zusatzpunkte, je geringer das Einkommen ist.
Am 6. Juni gibt es für potentielle Interessenten eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus. Dann muss der Gemeinderat die konkreten Preise für die ersten anstehenden Baugebiete festlegen. Angesichts eines Baulandindex, der von 2014 bis 2016 von 670 auf 1100 Euro gesprungen ist, sei ein anfangs diskutierter Abschlag auf den Index von zehn Prozent "fast eine Farce", gab der Bürgermeister hier die Tendenz vor. (Bericht über die hitzige Debatte steht hier)

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