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ORTSGESCHEHEN

Doppelter Obolus für externen Kindergartenbesuch

Echinger Eltern, die ihre Kinder in Kindergärten außerhalb der Gemeinde schicken, müssen dafür doppelt zahlen. Neben den Kindergartengebühren in der Nachbargemeinde müssen sie auch an das Echinger Rathaus einen Obolus entrichten. Eching nämlich muss für derartige 'Gastkinder' einen Förderanteil an andere Kommunen entrichten. Einstimmig hat der Hauptausschuss des Gemeinderates nun entschieden, dass sich die Beteiligung der Eltern an diesem Förderbetrag an den Marken orientiert, die bei den eigenen Kindergartengebühren gelten. Das heißt, Eltern mit einem Einkommen über über 37 000 Euro zahlen den Höchstsatz, 50 Prozent der Gastkinderkosten. Weitere Staffelungen sehen eine Beteiligung von 30 Prozent (22 000 bis 37 000 Euro Einkommen) und 15 Prozent (15 000 bis 22 000 Euro Einkommen) vor. Den Rest trägt jeweils die Gemeinde. Derzeit sind fünf Echinger Kinder in Kindergärten anderer Orte angemeldet, die unter diese Regelung fallen

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