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ORTSGESCHEHEN

Herberge für Obdachlose

Auch die Gemeinde Eching hat nun eine Notunterkunft für obdachlose Echinger eingerichtet. Ein Wohnhaus an der Hauptstraße in Dietersheim im Besitz der Gemeinde wurde nach dem Auszug der bisherigen Mieter renoviert und als Notunterkunft umgestaltet. Einstimmig hat der Hauptausschuss des Gemeinderates auch bereits die einschlägige Benutzungssatzung gebilligt.
Diese Obdachlosigkeit ist laut verwaltungsrechtlicher Definition anders zu verstehen als Nichtsesshaftigkeit; obdachlos im Sinne des Verwaltungsrechts wird man, wenn man kurzfristig auf die Straße gesetzt wird, wenn die Wohnung menschenunwürdig ist oder wenn man durch einen Unglücksfall das Haus verliert, etwa einen Brand. In diesen Fällen ist die Gemeinde verpflichtet, eine Unterkunft anzubieten.
Eching hat dies bisher fallweise gelöst: durch Nachverhandlungen mit den Vermietern, durch kurzfristige Unterbringung in Pensionen und ähnliche Übergangslösungen. Nun steht mit dem Anwesen in Dietersheim eine dauerhafte Notunterkunft zur Verfügung. Der erste Stock könnte eine Familie beherbergen, im Obergeschoss sind zwei Zimmer eingerichtet, die jedes zur Not zwei Petrsonen aufnehmen könnte.

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