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ORTSGESCHEHEN

Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Gewerbegebiet

Am 30. Juli 1980 war die erste Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 für das Gewerbegebiet Ost rechtskräftig geworden. Mit dem Aufstellungsbeschluss zu einer zweiten Änderung von 1996 entschied der Gemeinderat, alles bisher nicht genutzte Baurecht aufzuheben, um den Verkehrskollaps abzuwenden. Diese Änderung wurde nach üblichen Genehmigungsverfahren im Mai 1998 vom Gemeinderat zur Satzung erhoben.
Dagegen legten Grundstücksbesitzer im Gewerbegebiet Normenkontrollklage ein, denen der 15. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im August 2002 Recht gab. Im Urteil wurde festgestellt, die inhaltlichen Gründe der Leitplanänderung seien nicht relevant gegenüber dem "wahren Willen" der Gemeinde, mit der Änderung die Voraussetzung für den Abschluss städtebaulicher Verträge zu schaffen. Dies aber sei nicht statthaft.
Weil das Gericht keine Revision zugelassen hatte, hatte die Gemeinde Eching daraufhin Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Diese Beschwerde hatte das Bundesgericht im Dezember 2003 abgewiesen. Hiergegeben widerum hat Eching Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die haben die Karlsruher Richter nun ohne Begründung abgelehnt. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, das Urteil ist gültig.

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