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ORTSGESCHEHEN

Lärmgutachten für 'Sonnenrot'

Die zweite Auflage des 'Sonnenrot'-Festivals im Juli auf dem Freizeitgelände wird von einem Lärmfachbüro gutachterlich begleitet. Diesen Zusatz hat das Rathaus im Genehmigungsbescheid festgeschrieben. Damit soll vorab optimaler Lärmschutz für den Ort erreicht werden und im Streitfall eine fundierte Grundlage zur Auseinandersetzung mit etwaigen Beschwerden vorhanden sein.
Mit der Bescheidergänzung hat die Gemeinde den Veranstalter zur Bestellung dieses gutachterlichen Beistands verpflichtet. Die Expertise soll bei technischen Detailfragen wie der Ausrichtung der Lautsprecher oder ähnlichem den optimalen Lärmschutz sichern. Die Grenzwerte, die bei der Veranstaltung einzuhalten sind, entsprächen laut Darstellung des Rathauses den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für derartige Veranstaltungen.
Mit einer gutachterlichen Beurteilung des Festivalaufbaus will die Gemeinde auch gegen eventuelle Beschwerden gewappnet sein. Ein im Extremfall auch vor Gericht verwendbares Gutachten könnte mühselige Debatten um subjektive Wahrnehmungen deutlichg versachlichen.

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