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Handels-Schutzmauern wanken

Nach über einjährigem Rechtsstreit darf ein Trachtenladen im Gewerbegebiet Ost nun geöffnet bleiben und weiter verkaufen. Das Rathaus wollte den Handel verbieten, weil er bestehendes Gewerbe im Ortskern bedrohe, das die Gemeinde unbedingt erhalten will. Nach dem Erfolg des Trachtenladens in erster Verwaltungsgerichtsinstanz ist die Gemeinde aber vor einer grundsätzlichen Auseinandersetzung zurückgezuckt.
In dem 30 Jahre alten Verbot von Einzelhandel in dem riesigen Areal ist ausdrücklich geregelt, dass in Eching-Ost an den Kunden nur dann verkauft werden darf, wenn dadurch die Nahversorgung im bestehenden Ortskern nicht „wesentlich“ geschwächt würde. Möbelmärkten oder Gebrauchtwagencenter werden eher nicht als innenstasdtrelevant gesehen und sind daher zulässig; als vor Jahresfrist aber ein ursprünglich als Lager eingerichtetes und genehmigtes Trachtenmodengeschäft zu Verkauf mit regelmäßigen Öffnungszeiten überging, schritt das Rathaus ein. Diese Konkurrenz in einer Branche, die nach Gemeindeansicht dem Ortskern zugerechnet werden müsse und in Eching auch präsent ist, wurde durchaus als „wesentlich“ bewertet, die Verkaufsnutzung untersagt.
Vor dem Verwaltungsgericht bekam aber die gemeinsame Klage von Gebäudevermieter und Ladenbetreiber Recht, weil das Gericht die Beeinträchtigung für die Nahversorgung als nicht wesentlich einstufte. Während das Landratsamt als formelle Genehmigungsbehörde das Urteil sofort akzeptiert und die Genehmigung erteilt hatte, legte der Gemeinderat zunächst Revision ein. Zur Unterstützung seiner Rechtsposition leitete das Gremium auch ein Änderungsverfahren ein, mit dem das Ausschlusskriterium einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung gestrichen werden sollte und ein Verkaufsverbot künftig schon bei jeglicher Beeinträchtigung gelten würde, unabhängig von der Gewichtung.
Vor dem konkreten Einstieg in die dazu nötigen Verfahren ist das Rathaus nun aber zurückgerudert. Das Gerichtsurteil greife nicht die grundsätzliche Praxis in Eching an, begründet Bürgermeister Josef Riemensberger den Meinungsumschwung, sondern einzig den Einzelfall Trachtenladen. Würde die Gemeinde auf ihrer Revision und der Änderung der Ausschlusskriterien beharren, bestehe ein Risiko, dass angesichts gravierend geänderter Rahmenbedingungen die 30 Jahre alte Genehmigungspraxis grundstzlich in Frage geraten könnte. Die Formulierung und ihre Umsetzung hätten sich nun aber über die Jahrzehnte bewährt, so dass dieses Risiko nicht gegangen werden sollte. Einstimmig hat der Planungsausschuss des Gemeinderats beide Verfahren storniert und den Trachtenverkauf damit akzeptiert.

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