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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Baurechtsprobleme im Lustschloss`

Sehr geehrter Herr Langenstück,
auch wenn ich mich in diesem Gewerbe nicht so gut auskenne wie manch ein anderer, habe ich Ihren Leserbrief doch mit großem Interesse gelesen.
Ansatzweise habe ich Gerüchte gehört, dass es durchaus auch Ehepaare und Singles geben soll, die ein „Erlebnishotel“ aufsuchen. Damit würde ja dann das 9. Gebot nicht mehr greifen und wir könnten uns nur noch auf das Sperrgebiet berufen!
Auch wenn ich nicht ganz so bibelfest bin wie Sie, gibt es aber auch dort folgenden Satz zu lesen: Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie (Steinigung der Ehebrecherin; Johannes 8,3-7).
Mir als katholischer Familienvater ist es in jedem Fall lieber, es gibt einen Ort, an dem sich diese Leute treffen können (hier ein nachts nicht genutztes Gewerbegebiet), um dort ihren sexuellen Neigungen nachzugehen, als sie nutzen z.B. unseren Badesee am frühen Abend für ihre „Spielchen“. Was ich vor einigen Tagen selbst in der Nähe des Wasserwachthauses erleben durfte.
Ergänzend bleibt zu sagen, bisher hat sich ja auch niemand an „Echings Lustschloss“ gestört. Zumindest wurde kein großes Aufsehen darum gemacht.
Bei der von ihnen beschriebenen Preispolitik des Erlebnishotels hatte ich so den Eindruck, hier „swingt“ ein bisschen Neid von Ihrer Seite aus mit. Immerhin müssten Sie ja für die gleiche Leistung 105 € mehr bezahlen als die holde Weiblichkeit!
Hier bin ich aber auch Ihrer Meinung, das geht überhaupt nicht. Man sollte gerade in unseren Zeiten Frau und Mann absolut gleich behandeln. Eventuell könnte man hier ja auch ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen und die Echinger Bürger darüber abstimmen lassen, ob nun alle einheitlich 20 € oder 125 € bezahlen sollten. Zumindest für den ein oder anderen wäre das sicherlich eine sinnvolle Beschäftigungstherapie für die nächsten Wochen.
Michael Steigerwald
 
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