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ORTSGESCHEHEN

Recht und Politik

Gemeinderat Migge entschuldigt sich immer vorab, wenn es mal passiert, dass er Kollegen Conen beistimmen muss. In diesem Sinne ist eine doppelte Entschuldigung für diesen Beitrag fällig, weil darin Dieter Migge zugestimmt wird - und Edmund Conen gleich damit.
Es ist in der Tat etwas schwer verständlich, wenn einem Gemeinderat eine rein rechtliche Entscheidung abverlangt werden soll. Und so klar und alternativlos, wie es die Befürworter dargestellt haben, ist eine Ablehnung des Bürgerbegehrens eben nicht. Betram Böhm, der das Begehren mit initiiert hat, ist ein Rechtsanwalt und findet, dass es zulässig ist. Der Gutachter der Gemeinde ist auch ein Rechtsanwalt und findet, dass es nicht zulässig ist. Wo ist da für 22 Nicht-Rechtsanwälte im Gremium die Sonnenklarheit, wer Recht hat?
Ein Gemeinderat kann, muss und soll politisch entscheiden. Dafür ist er gewählt. Der Rückzug auf vermeintliche Rechtspositionen ist sehr leicht ein Verstecken.

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