Erbpachtzins auf 1,5 Prozent gesenkt

Im vergünstigten Wohnbaumodell der Gemeinde gibt es nun auch Baugrundstücke auf Erbpacht. Der Gemeinderat hat massive Abstriche vom bisherigen Erbpachtzins vorgenommen, um ein marktfähiges Angebot zu ermöglichen. Der Erbpachtzins wurde auf 1,5 Prozent reduziert, dazu wird der Grundstückswert – wie beim Verkauf – um 30 Prozent gegenüber dem Bodenrichtwert ermäßigt.
Damit liegt der Erbbauzins pro Quadratmeter bei 10,70 Euro. Eine mittlere Parzelle im Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße mit knapp 300 Quadratmetern kostet so im Jahr gut 3000 Euro. Bei den früher in Erbpacht vergebenen Grundstücken war stets ein Zins von 3,5 Prozent angesetzt worden. Der Quadratmeterzins bei diesen Grundstücken aus den 1980er und 1990er Jahren liegt zwischen 5,70 und 6,70 Euro.
Für den Verkauf von Grundstücken hatte das Rathaus einen Abschlag von 30 Prozent vom Bodenrichtwert festgesetzt. Ein analoger Abschlag bei der Erbpacht hätte in Kombination mit dem obligaten Zins von 3,5 Prozent zu einem Quadratmeterzins von 25 Euro und einer jährlichen Belastung von 7200 Euro geführt, was als völlig illusorisch angesehen wurde.
Während die CSU daher schon einen Abschied vom Erbpachtmodell ins Spiel brachte, rief Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) dazu auf, „dass wir uns aus dem Fenster lehnen müssen, um die Hürden niedrig zu halten“. In einer teils chaotischen Diskussion verständigte sich das Gremium dann auf die heruntergefahrenen Konditionen.
„Bürger für Eching“, SPD und Irena Hirschmann (fraktionslos) wollten die Bedingungen noch günstiger gestalten bis hin zu einem Quadratmeterzins von 7,70 Euro, für den BfE und Hirschmann votierten. Die Gemeinde dürfe „nicht am Erbbauzins verdienen“, sagte Hirschmann. Die SPD hatte schon bei der Diskussion des Verkaufspreises gefordert, sich nicht am Marktwert zu orientieren, sondern am realen Einkaufspreis der Gemeinde.
Der liegt im Echinger Modell bei einem Bruchteil des Marktwerts, was für die Genossen genügend Spielräume für eine weit günstigere Weitergabe an Bauwillige eröffnet hätte. Die niedrigen Erbauzinsen der älteren Wohngebiete rühren auch daher, dass seinerzeit eben nicht der Marktwert angesetzt worden war. Auch die FWG schloss sich dieser Argumentation an.
CSU und Grüne wollten den Zins hingegen noch deutlich höher schrauben. „Wir können nicht ein paar Leute mit supergünstigen Zinsen auf Kosten von Geld der ganzen Gemeinde versorgen“, mahnte CSU-Sprecher Georg Bartl. Die Nachlässe bei der Grundstücksvergabe seien „eine große Menge Geld für ein sehr geringes Klientel von Begünstigten“, sagte Simon Schindelmayr (CSU).
Für den Kompromisssatz votierten schließlich FWG, „Echinger Mitte“, zwei Räte der CSU sowie SPD, BfE und Hirschmann, nachdem ihre weitergehenden Vorschläge abgelehnt worden waren. Dagegen stimmten sechs CSU-Räte und die beiden Grünen, denen die Alimentierung von Wohneigentum grundsätzlich zu weit geht.
Die Laufzeit der Erbpacht wurde mit 14:10 Stimmen quer durch die Fraktionen auf 75 Jahre festgesetzt. Thaler hatte zudem eine Staffelung des Zinses vorgeschlagen, um zunächst den Hausbau zu erleichtern, später dann aber den Ertrag für das Rathaus zu steigern. Das wurde mit 13:11 Stimmen abgelehnt. „Damit würden wir vielen Leuten das Genick brechen“, prophezeite Christoph Gürtner (FWG).
Im Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße, für das demnächst die Bewerbungsfrist im Wohnbaumodell starten soll, sollen sieben Grundstücke auf Erbpacht vergeben werden. Völlig offen ist allerdings, ob die Modalitäten auch bei der Rechtsaufsicht genehmigungsfähig sind. Das Landratsamt hatte die Ausgangskonditionen von 3,5 Prozent Zins und 30 Prozent als „noch zulässig“ erachtet, die jetzt festgelegten Daten sind deutlich darunter.

 

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