Im „Echinger Modell“ der sozialen Bodennutzung bezahlt die Gemeinde für Bauerwartungsland in potentiellen Neubaugebieten seit über 40 Jahren unverändert 51 Euro je Quadratmeter. Jetzt hat der Gemeinderat diesen Wert angehoben. Künftig ist der Kaufpreis an den amtlichen Bodenrichtwert gekoppelt.
Das „Echinger Modell“ sieht vor, dass bei einer Neuausweisung von Bauland ein knappes Drittel der Fläche für einen eher symbolischen Preis von 26 Euro als Straßen- und Infrastrukturflächen an die Gemeinde gehen. Ein weiterer Grundstücksteil muss als Bauerwartungsland ans Rathaus verkauft werden. Dafür waren bei der Kreation des Modells in den 1970er Jahren 100 D-Mark festgelegt, die dann seither lediglich in Euro transferiert wurden.
Seit etwa zehn Jahren wurde dieser überholte Preis dadurch umgangen, dass die Verkäufer Gutachten über den Verkehrswert der Flächen vorlegen mussten, anhand derer der Gemeinderat dann über den Preis im Einzelfall entschied. Jetzt wurde die neue Regelung fixiert. Demnach bezahlt die Gemeinde nun für das Bauerwartungsland 30 Prozent des jeweiligen Bodenrichtwerts. Wenn ein Verkäufer damit nicht einverstanden ist, kann er weiterhin eigene Gutachten vorlegen. Der Gemeinderat entscheidet dann.