Radlständer nicht vergessen

Bei Bauvorhaben fordert Eching künftig nicht nur ausreichend Parkplätze für Autos, sondern auch für Fahrräder. Gegen Stimmen aus CSU und FW hat der Gemeinderat die Initiative der Grünen grundsätzlich akzeptiert. Die Grünen wollen damit ein „langfristiges Mitdenken der Radinfrastruktur“ erreichen.

„Sicher, trocken und gut erreichbar“ sollten Räder abgestellt werden können, finden die Grünen, damit sie auch als effektive Alternative im Verkehr zugänglich seien. „Die Realität sieht anders aus“, bilanziert der Antrag. Bei einem öffentlichen Bauvorhaben wie dem Umbau des Echinger Feuerwehrhauses wurde überhaupt kein Radlständer angebracht, bei einem aktuellen Projekt wie dem vorgesehenen Studentenwohnheim in Dietersheim plant der Bauherr nur ein paar Radständer, weniger als das Haus Bewohner haben wird.

Wie viele Parkplätze für Autos geschaffen werden müssen, in welcher Größe, mit welchen Qualitätsmerkmalen, das wird in einer eigenen Satzung in allen Nuancen vorgeschrieben. Die Grünen möchten mit der Ergänzung dieser Stellplatzsatzung nun erreeichen, dass „das Rad als wichtiger Bestandteil unseres Mobilitätsziels mitgedacht und ausreichend in der Planung berücksichtigt wird“.

Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) nannte die Erweiterung „durchaus angebracht“. Als Eckdaten schlug er vor, für je 30 Quadratmeter Wohnfläche einen Fahrradstellplatz zu fordern. 20 Prozent davon müssten vor dem jeweiligen Gebäude entstehen. Alle Radlständer müssten barrierefrei zugänglich sein.

Gegen vier Stimmen der FW und zwei aus der CSU billigte der Gemeinderat mit 18:6 Stimmen, einen Satzungsentwurf zu erstellen. „Wie viel Arbeit wollen wir uns noch auftun“, fragte Otmar Dallinger (FW). Simon Schindlmayr (CSU) sah „keinen dringenden Regelungsbedarf“ und lehnte es daher ab, „in private Planungen einzugreifen“. Zudem müsse bedacht werden, dass „jede neue Regelung den Wohnraum noch teurer macht“.

Leon Eckert (Grüne) konterte, wenn die Kosten das Problem seien, müsse man wohl die Stellplatzsatzung für die Pkw überarbeiten, die um ein Vielfaches mehr kosteten als Radlständer. Bei der Infrastruktur für Autos sei der Regelungseingriff durch die Satzung voll akzeptiert, wunderte er sich, bei Fahrrädern gebe es Bedenken.

Heftige Kontroversen gab es noch, ob die Vorschrift auch für private Ein- und Zweifamilienhäuser gelten müsse oder nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude und Wohnanlagen. Das soll bei der Vorlage eines Entwurfstexts noch diskutiert werden.

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