Ein Turm für die Hauptstraße

Der neue „Turm“ an der Oberen Hauptstraße hat nun seine volle Höhe erreicht. Das Gebäude ist der städtebauliche Solitär in der künftigen Boardinghausanlage, die auf dem Areal wächst. Die Höhenentwicklung war neben der Baudichte auf dem Grundstück in der Planung heftig umstritten gewesen. Incvlusive des zurückgesetzten Dachgeschosses ist das Gebäude auf fünf Etagen gewachsen.

An dem Gebäude darf der Boardinghauskomplex künftig auch mit beleuchteten vertikalen Schildern für sich werben. Einmütig hat der Bauausschuss des Gemeinderats eine Ausnahme von der frisch verabschiedeten Werbeanlagensatzung genehmigt.

Die gerade druckfrisch ausgefertigte Werbeanlagensatzung schließt vertikale Werbetafeln aus. Angesichts der Gebäudestruktur böten sich in diesem Fall freilich Tafeln im Hochformat an, schilderte Gemeindebauamtsleiter Thomas Bimesmeier, zudem seien sie „modern und schön gestaltet“, was den Ausschuss überzeugte. Die einzige Gegenstimme kam von Leon Eckert, der sich wunderte, warum man Vorschriften erlasse, die bei der ersten Abweichung sofort wieder aufgegeben würden.

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