Lesermail zum Artikel „CSU boxt Architekten-Suche durch“

Normalerweise werden nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse stets in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung für öffentlich erklärt, soweit die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind. Diese Aufgabe kommt dem Bürgermeister oder seinen Vertretern zu.

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Die Gemeindeordnung wird zwar hier nicht geachtet, die Rechtsaufsicht in Freising könnte sich vielleicht dafür interessieren…

Torsten Wende

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