Lesermail zum Artikel „Öffentliche Rentenberatung“

Im Art. 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewaltenteilung verfassungsrechtlich verankert.
Legislative, Exekutive und Judikation sind unabhängig voneinander.
Für den Betrachter scheinbare glasklare Gesetzestexte (Legislative) können bei einer Überprüfung durch die Gerichte (Judikation) durchaus anders als gedacht ausgelegt werden. Das zeigt auch die Menge und Vielfalt der bei Gerichten anhängigen Verfahren.
Der Bürgermeister hat deshalb sicher recht, wenn er sich bei der Überprüfung seiner Ansprüche auf Fachleute verlässt.
Eine Auswahl von Fallbeispielen oder glasklaren Gesetzestexten in einer Sitzung des Gemeinderates vorzubringen, bei der das Thema sicher nicht auf der Tagesordnung stand, zählt meiner Meinung nach nicht zu einer fachmännischen Beratung. Auch die Art und Weise der öffentlichen Beratung entspricht hoffentlich nicht der von Frau Hirschmann so gelobten Diskussionskultur ihrer neuen Partei.
Gisela Duong

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