Lesermail zum Artikel „Öffentliche Rentenberatung“

Sehr geehrte Frau Duong,

Sie waren nicht in der besagten öffentlichen Gemeinderatssitzung anwesend, auf die Sie sich in ihren Auslassungen beziehen. Die anwesende Presse hat meine Recherchen erhalten, diese Hinweise sind in Gesetzestexten leicht zu überprüfen.
Den von Ihnen genannten Artikel des Grundgesetzes habe ich weder in meiner Anfrage (also keiner öffentlichen Beratung) angesprochen noch hat die Presse von mir Hinweise auf das Grundgesetz bekommen. Kein Presseorgan hat mir dieses unterstellt!
Wie kommen Sie zu derartig fragwürdigen Behauptungen?
Meine Anfrage bezog sich auf das Versprechen des 1. Bürgermeisters vor seiner Wahl. Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Eching sagte er unter anderem – ohne irgendeine Vorbedingung – zu, die Gemeinderatswahlen und die Bürgermeisterwahlen zusammenzuführen. Siehe auch das FT vom 08.08.2019.

Dr. Irena Hirschmann, Gemeinderätin (FDP)

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Dr. Hirschmann,
    meine Lesermail bezog sich auf den Artikel „Öffentliche Rentenberatung“.
    Sie haben in der besagten Gemeinderatsitzung dem Bürgermeister mitgeteilt, dass seine Versorgungsansprüche im Gesetz glasklar geregelt seien und haben wohl entsprechende Gesetzestexte und Fallbeispiele vorgelegt.
    Mein Kommentar dazu ist, dass eben genau auch scheinbar glasklare Gesetzestexte bei einer Überprüfung durch ein Gericht oft ganz anderes interpretiert werden. Und deshalb habe ich festgestellt, dass der Bürgermeister gut daran tut, sich bei der Prüfung von Fachleuten beraten zu lassen.
    Mit keinem Wort habe ich Ihnen unterstellt, dass sie das Grundgesetz zitiert haben. Das habe ich getan, um darzulegen, dass die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung Überprüfungen durch die Gericht zulässt und es dann zu Entscheidungen kommen kann, die von Laien oft nicht so erwartet werden.
    Sie haben Ihre Frage an den Bürgermeister, wann er seine Entscheidung über die vorgezogene Wahl bekannt geben wird, mit der Behauptung untermauert, dass sein Fall hinsichtlich der Altersversorgung im Gesetz glasklar geregelt sei und deshalb kein Grund bestünde, die Entscheidung deswegen hinauszuzögern. Allein auf diese Behauptung bezieht sich mein Kommentar.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort die rechtliche Grundlage meines Kommentars etwas näher bringen.
    Grüße
    Gisela Duong

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