Lesermail zum Artikel „Öffentliche Rentenberatung“

Sehr geehrte Frau Dr. Hirschmann,
meine Lesermail bezog sich auf den Artikel „Öffentliche Rentenberatung“.
Sie haben in der besagten Gemeinderatsitzung dem Bürgermeister mitgeteilt, dass seine Versorgungsansprüche im Gesetz glasklar geregelt seien und haben wohl entsprechende Gesetzestexte und Fallbeispiele vorgelegt.
Mein Kommentar dazu ist, dass eben genau auch scheinbar glasklare Gesetzestexte bei einer Überprüfung durch ein Gericht oft ganz anderes interpretiert werden. Und deshalb habe ich festgestellt, dass der Bürgermeister gut daran tut, sich bei der Prüfung von Fachleuten beraten zu lassen.
Mit keinem Wort habe ich Ihnen unterstellt, dass sie das Grundgesetz zitiert haben. Das habe ich getan, um darzulegen, dass die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung Überprüfungen durch die Gericht zulässt und es dann zu Entscheidungen kommen kann, die von Laien oft nicht so erwartet werden.
Sie haben Ihre Frage an den Bürgermeister, wann er seine Entscheidung über die vorgezogene Wahl bekannt geben wird, mit der Behauptung untermauert, dass sein Fall hinsichtlich der Altersversorgung im Gesetz glasklar geregelt sei und deshalb kein Grund bestünde, die Entscheidung deswegen hinauszuzögern. Allein auf diese Behauptung bezieht sich mein Kommentar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort die rechtliche Grundlage meines Kommentars etwas näher bringen.
Grüße
Gisela Duong

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