Lesermail zum Artikel „Thaler tritt 2020 wieder an – unter Vorbehalt“

Herr Bürgermeister Thaler,
in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist zu lesen, dass in größeren Gemeinden (mehr als 5000 Einwohner) das Amt des Bürgermeisters nur als Beruf ausgeübt werden kann. In Art. 36 ist festgelegt: „Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse, soweit er persönlich beteiligt ist, handeln seine Stellvertreter“. In Art. 37 ist festgelegt: „Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit: 1. die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen“. Der Bürgermeister und die Verwaltung vollziehen die Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse.
Der Bürgermeister kann seine Wünsche und Ideen – zum Wohle der Gemeinde und Bürger – dem Gemeinderat bekannt machen. Entscheidend über die Realisierung ist jedoch der Gemeinderat und/oder seine Ausschüsse, nicht der Bürgermeister und/oder seine Berater. Wenn BGM Thaler die Annahme der Wahl, wenn er denn 2020 wieder gewählt werden sollte, davon abhängig macht, dass ein ihm passender Gemeinderat von den Bürgern gewählt wurde, widerspricht das jeder demokratischen Verfahrensweise.
Herr Bürgermeister, wollen Sie mit dieser Aus- und Ansage die Wähler und Wählerinnen veranlassen, ihre Stimmen nur an Bürger für Eching, Bündnis 90/Die Grünen, Echinger Mitte und SPD zu verteilen? Ich bin der festen Meinung, dass die Bürger Echings die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wählen, denen sie zutrauen, etwas für das Wohl der Gemeinde zu tun und in der Vergangenheit getan haben.
Heinz Müller-Saala

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