Nicht vergessen, den Echinger See zu sperren! – Sonne und frische Luft sollte jenen, die nicht einfach in den Garten gehen können, gegönnt werden. Wo aber sollen sie hingehen, wenn nicht in ein weitläufiges Terrain, in dem man anderen Menschen aus dem Weg gehen kann?
Sybille Schmidtchen, Gemeinderätin (SPD)
Wo, bitte, soll nachfolgende Anordnung umgesetzt werden?
„4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.“ (Gassigehen ist wohl gemeint)
Wo darf ich joggen und spazieren gehen? Ich bitte um eine genaue Ortsangabe, um nichts falsch zu machen!
Liebe Sybille,
auch die beiden See-Landschaften sollte man als Sperrbezirk einsetzen, denn es lässt sich doch nicht verhindern, dass die Besucher dieser beiden Seen persönlichen Kontakt im Sinn von „uns kann ja nichts passieren“ aufnehmen.
Auf Vernunft kann man kein Gebäude errichten, hier hilft, was man ja auch in der Praxis bis dato erlebt hat, nur ein striktes Verbot.