Lesermail zum Artikel „Rathaus macht dicht“

Wo, bitte, soll nachfolgende Anordnung umgesetzt werden?
„4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.“ (Gassigehen ist wohl gemeint)
Wo darf ich joggen und spazieren gehen? Ich bitte um eine genaue Ortsangabe, um nichts falsch zu machen!
Sybille Schmidtchen, Gemeinderätin (SPD)

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