Eine Erstattung von Gebühren für die entfallene Kinderbetreuung und die geschlossene Musikschule wird es von der Gemeinde vorerst nicht geben. Da die Kinderbetreuungseinrichtungen mit staatlichen Zuschüssen finanziert sind, müsse eine mögliche Erstattung mit dem Sozialministerium abgesprochen sein, betont Bürgermeister Sebastian Thaler in einer Stellungnahme zu der Frage.
Das Rathaus erwarte „eine zeitnahe bayernweite Regelung zu einer Erstattung von Kinderbetreuungsgebühren“. Alleingänge seien völlig unzulässig, da die Kommune sonst Gefahr liefe, Fördermittel zu verlieren.
Zudem werde von der Gemeinde das Erziehungspersonal wie auch die Musiklehrer weiterhin voll bezahlt – und die Bediensteten würden auch weiterhin arbeiten, versichert der Bürgermeister, „wenn auch ohne Kinder“.
Der Musikschulunterricht etwa wird teilweise online durchgeführt, „damit die Schüler ihrem Instrument treu bleiben und in dieser ungewohnten Zeit des Zuhausebleibens neben den Schulhausaufgaben auch ihrem Hobby des Musizierens nachgehen können“. Eine angemessene Gebührenerstattung würde aber geprüft. (Im Bild Thomas Innerebner beim Trompetenunterricht online vor der Webcam.)
Personal der Kindertagesstätten würden die Zeit zur Verschönerung der Einrichtungen nutzen, für konzeptionelle Arbeiten und Vorbereitungen. Dazu waren sie im Rathaus in die Durchführung der Briefwahl eingebunden.
Gerade nähen einige von ihnen Atemmasken aus geeignetem Material für Gemeindemitarbeiter sowie für die örtlichen Pflegedienste und Arztpraxen. „Dort werden diese am dringendsten benötigt“, so Thaler.
Vor allgemeingültigen Regelungen zur Gebührenerstattung stehe das Rathaus aber bei „existenzbedrohenden finanziellen Notlagen“ jederzeit für eine angemessene Lösung bereit, versichert der Bürgermeister.