Die Bauvorschriften für das Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße haben offenbar nicht ganz zu den Kriterien des Wohnbaumodells gepasst, mit dem die Gemeinde vergünstigten Baugrund vergeben hatte. Jetzt hat der Bauausschuss des Gemeinderats eine Nachbesserung beschlossen. Mit einer Änderung des Bebauungsplanes noch vor dem ersten Spatenstich sollen nachträglich Einliegerwohnungen ermöglicht werden.
Die potentiellen Bauherren der zwölf Doppelhäuser sind per Leitplan darauf verpflichtet, Häuser mit 220 Quadratmeter Wohnfläche und mehr zu errichten; völlig unnötiger Raumüberschuss, finden die meisten Bauwerber, der aber auch erstmal finanziert werden muss.
Schließlich kommt man im Wohnbaumodell nur zum Zuge, wenn eng bemessene Einkommens- und Vermögens-Obergrenzen unterschritten wurden. Da ist nahezu jede Finanzierung auf Kante genäht.
Acht potentielle Eigentümer haben mittlerweile konkrete Anträge eingereicht, den für ihren Bedarf überschüssigen Raum im Doppelhaus als Einliegerwohnung zu nutzen. Die Miete dafür wäre dann gleich ein Zubrot, die Baukosten zu finanzieren.
Der Gemeinderat hat dieser Forderung im Grundsatz bereits zugestimmt, scheitert damit aber an den Hürden des eigenen Bebauungsplanes. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde hat entschieden, dass für weitere Wohneinheiten keine einzelnen Ausnahmen zugelassen werden könnten.
Vielmehr müsse der komplette Leitplan geändert werden, um das neue Recht einheitlich allen Parzellen zukommen zu lassen und seine Konsequenzen zu würdigen. Das große Problem daran ist, dass die zusätzlichen Wohnungen auch zusätzlichen Stellplatzbedarf hervorrufen – und die nach der einschlägigen Echinger Satzung nötigen zwei zusätzlichen Stellplätze sind kaum unterzubringen.
Der Ausschuss hatte schon zugestanden, dass abweichend von der Satzung ein zusätzlicher Stellplatz je Einliegerwohnung ausreiche. Für die potentiellen Eigentümer ist aber auch noch diese Vorgabe völlig aus der Zeit gefallen, insbesondere bei der Lage des Baugebiets Böhmerwaldstraße unmittelbar am S-Bahnhof und an Einkaufsmärkten.
Untrerstützung fanden sie damit bei den Grünen, die forderten, auf den zusätzlichen Stellplatz zu verzichten. „Gestaltungsfreiheit für Bauherren zu fördern, überwiegt das Bedürfnis nach weiteren Stellplätzen“, argumentieren sie in einem Antrag. Langfristig sollten „zu Gunsten des öffentlichen Nahverkehrs weniger Stellplätze in Bahnhofsnähe“ ausgewiesen werden.
Mit 8:2 Stimmen setzten CSU, SPD, FW und BfE aber die Forderung nach dem zusätzlichen Stellplatz durch, die nun in einem Änderungsverfahren umgesetzt werden soll.
Die Grundstückskäufe sind dabei immer noch nicht notariell abgewickelt. Zuletzt hatte der „Corona“-Lockdown die Termine beim Notar verhindert. Jetzt sind allerdings die ersten Termine fixiert.
Nach Angaben aus dem Rathaus hat es noch keine Rücktritte vom Kauf infolge möglicherweise veränderter Finanzierungskalkulationen durch „Corona“ gegeben, lediglich zwei Bewerber hätten wegen Umzugs ihre Anwartschaften zurückgegeben, so dass die festgelegten Nachrücker zum Zuge kamen.
Besteht da nicht ein logischer Widerspruch zwischen dem eigentlichen Modell und der teilweisen Vermietung von Einliegerwohnungen (Ziffer 7.1.3)? In jedem Fall offenbart diese Vorgehensweise die ganze Schwäche des Modells, das sich eben nicht an die einkommensschwachen Familien richtet.
Die Einnahmen durch Vermietung verändern die Einkommensverhältnisse der angenommenen Bewerber drastisch, so dass einige ggf. gar nicht mehr innerhalb der definierten Einkommensgrenzen liegen und andere Bewerber, die die Vermietung eben nicht in die Finanzierung einbringen konnten, haben jetzt keine zweite Chance mehr, doch noch berücksichtigt zu werden.
Das gesamte Modell gehört gestoppt und auf den Prüfstand, um eine Chancengleichheit für alle Echinger Bürger wieder herzustellen.