Leinenpflicht wieder amtlich

Nach einigen Jahren Vakanz gibt es in Eching jetzt wieder eine Rechtsvorschrift zur Anleinpflicht von großen Hunden. Die „Hundeverordnung“ war 2016 formalrechtlich ausgelaufen.

2018 gab es einen dramatischen Unfall am Ort, als ein Rottweiler zwei Kinder attackierte und verletzte. Unter anderem in Folge einer Unterschriftenaktion dazu kündigte das Rathaus eine Neufassung der Vorgaben an.

Damals hieß es jedoch, eine Neufassung sei nicht rechtssicher, weil die Gemeinde zur Kompensation der Leinenpflicht keine Fläche zum freien Auslauf ausweisen könne. Mittlerweile gilt diese Vorgabe offenbar nicht mehr, so dass die Verordnung vom Hauptausschuss des Gemeinderates einstimmig gebilligt wurde.

Überwacht wird die Verordnung nicht, sie soll lediglich Bewusstsein schärfen und bei Verstößen eine Rechtsgrundlage bilden. Christoph Gürtner regte im Ausschuss an, analog zur Seeaufsicht „einen Hundewächter an Hotspots“ zu beschäftigen.

Dem wurde nicht nähergetreten; Bürgermeister Sebastian Thaler berichtete, dass in der Gemeindeverwaltung überlegt werde, aus dem Amt für öffentliche Ordnung Mitarbeiter im Außendienst einzusetzen, um diverse Vorgaben zu kontrollieren.

Leon Eckert schlug vor, die Vorgaben der neuen Verordnung um Sonderregelungen zu ergänzen, wie sie etwa im Freizeitgelände oder an den Seen gelten, und dann als Flyer auszulegen, um die Hundehalter zu informieren.

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