In der Nacht auf Sonntag fiel einer Streifenbesatzung der Polizei Neufahrn kurz nach Mitternacht ein Gastronomiebetrieb auf, der trotz aktueller „Corona“-Regeln noch geöffnet hatte. An die 20 Personen hielten sich im Innen- und Außenbereich auf.
Neben dem Verstoß gegen die zulässigen Öffnungszeiten wurde ebenfalls gegen die vorgeschriebene Maskenpflicht sowie den Mindestabstand verstoßen. Der Betrieb wurde durch die Polizeibeamten geschlossen. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro.