Mauer aus Gewohnheitsrecht?

Wiewohl nicht erlaubt, hat ein Hausbesitzer am Geflügelhof sein Grundstück mit einer zwei Meter hohen Mauer abgegrenzt. Der Bauausschuss des Echinger Gemeinderates hat es nach intensiver Debatte abgelehnt, den Schwarzbau zu akzeptieren – was wahrscheinlich massive Folgen für die gesamte Siedlung bringt. Denn dort stehen bereits diverse Gartenmauern, die nicht den Vorgaben entsprechen. Und wenn die Bauaufsicht eine illegale Mauer sanktioniert, werden auch die anderen nicht ungeschoren davonkommen.

Der Bebauungsplan für die Siedlung lässt Holz- oder Maschendrahtzäune in einem Meter Höhe zu. Nun wurden über die Jahre dort völlig ungenehmigt mehrere Mäuerchen errichtet, allerdings noch keine in dieser Dimension von zwei Meter Höhe und sieben Meter Länge. Weil der Erbauer der Mauer von Nachbarn angezeigt wurde, musste er einen nachträglichen Bauantrag erreichen. Für den Ausschuss hieß das, die dreiste Ignorierung der Vorgaben zu tolerieren – oder aber die ganze Siedlung aufzumischen.

Die FW und Lena Haußmann (Grüne) entschieden sich für Akzeptanz. Ein Abriss der illegalen Mauer wäre „nicht verhältnismäßig“, sagte Haußmann, „den Rattenschwanz an Folgen rechtfertigt das nicht“. Otmar Dallinger (FW) fand die Mauer „verputzt gar nicht mehr so schlimm“. Und Christoph Gürtner (FW) stellte die Grundsatzfrage: „Wenn es so viele anders gemacht haben, haben wir dann vielleicht den falschen Bebauungsplan?“

Leises Verständnis für den Bauherrn äußerte auch Carsten Seiffert (SPD), „wenn er sich umschaut und sieht, dass es so viele so machen und niemand sagt was dagegen“. Aber das zentrale Argument der Ausschussmehrheit formulierte Herbert Hahner (SPD): „Welches Signal senden wir mit einer Genehmigung aus!“ Mit 7:3 Stimmen versagten CSU, SPD, BfE/EM und eine Grünen-Rätin die nachträgliche Duldung.

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