Kein Gewerbe in der Landschaft

Der Wunsch, eine landwirtschaftliche Halle in der Verlängerung des Klosterwegs für gewerbliche Zwecke umzunutzen, hat im Planungsausschuss des Gemeinderats für ein hartes Ringen gesorgt. Denn üblicherweise sind derartige Pläne meist als linke Tour verpönt: Einzig die landwirtschaftliche Zweckbestimmung hatte den Bau mitten in der Landschaft ermöglicht – und dann braucht sie die Landwirtschaft plötzlich doch nicht und sie soll versilbert werden.

In dem akuten Fall nun erkannte das Gremium freilich unisono aufrichtige Hintergründe an. Die Halle habe der Eigentümer dort nie gewollt, hieß es, aber nach einem Brand auf seiner Hofstelle sei er dazu verpflichtet worden, die Geräte auszulagern. Und jetzt gebe er seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf.

Aber dennoch: Gewerbliche Nutzung mitten in der Flur ermöglichen und damit auch Bezugsfälle für andere Hallen schaffen? Oder eine etwa 20 Jahre alte Halle leer stehen oder abreißen lassen?

Eine Nutzung als reines Lager ohne Verkehrsaufkommen sei doch erträglich, argumentierte etwa die FW. Aber wie solle das festgelegt werden, hielten die Grünen dagegen, auf die Vergabe habe man keinen Einfluss.

Otmar Dallinger (FW) verwies auch darauf, dass unmittelbar neben der Halle bereits ein gewerbliches Lager angesiedelt sei; eine Situation, die vor Jahrzehnten in einem intensiven Rechtsstreit erzwungen worden war.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde das Landratsamt einer Umnutzung aber niemals zustimmen, erwartete Bürgermeister Sebastian Thaler. Selbst ein positiver Ausschussentscheid würde wohl korrigiert werden. Mit 6:4 Stimmen entschieden SPD, Grüne und BfE/EM gegen CSU und FW, die Umnutzung nicht zu erlauben.

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