Unter sticht Ober

Das Rathaus hat einen Rechtsstreit gegen das Landratsamt Freising gewonnen. Die einst geplante Spielhölle an der Bahnhofstraße wäre damit nicht zulässig gewesen, wie es die Gemeinde gewünscht hatte. Das Landratsamt hatte gegen den Gemeinderatsbeschluss die Pläne baurechtlich genehmigt.

Inhaltlich wäre der Rechtsstreit schon längst hinfällig, weil das Projekt nicht mehr verfolgt worden war, das Urteil schuf nun aber klare Verhältnisse für mögliche Wiederholungen.

2017 war eine Spielothek an der Bahnhofstraße, gegenüber vom Grassl-Haus, beantragt worden. Der Gemeinderat sah das nach Baurecht nicht zulässig, das Landratsamt schon. Im Sommer 2018 hatte der Betreiber seine Anträge zurückgezogen, nachdem ihm eine andere Abteilung des Landratsamtes die Genehmigung nach Spielstättenrecht verweigert hatte.

Der Rechtsstreit um die baurechtliche Situation blieb aber anhängig. Das Verwaltungsgericht hat dazu nun die Bahnhofstraße besucht und danach nach Angaben der Gemeinde den Genehmigungsbescheid des Landratsamts aufgehoben und damit den Beschluss des Gemeinderats bekräftigt. Das Landratsamt habe angekündigt, keine Rechtsmittel einzulegen.

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