Noch ist das Neubaugebiet am Mühlenweg in Dietersheim nicht einmal komplett erschlossen, da sollte der Bauausschuss des Gemeinderats schon eine Abweichung vom frisch erlassenen Bebauungsplan genehmigen. Was die Ausnahmegenehmigung für das Gremium noch kniffliger machte: Es war wenig Sinn darin erkennbar.
Ein Bauherr hat beantragt, sein Satteldach mit versetztem First und folglich verschieden Dachneigungen auf beiden Seiten zu errichten anstatt des regelkonformen mittigen Firstes mit Normneigung. Die Abweichung sei „relativ unauffällig“, urteilte das Gemeindebauamt und empfahl Billigung.
So unauffällig, dass sich den meisten im Gremium gar nicht erschloss, was die Ausnahme überhaupt sollte. „Wenn ein riesiger Vorteil erkennbar wäre, hätte ich weniger Probleme mit einer Ausnahmegenehmigung“, sagte Georg Bartl. Mit Schulterzucken genehmigte der Ausschuss die Ausnahme einstimmig.