Die Abwägung zwischen der Duldung einer lässlichen Bagatelle oder dem Beharren auf Vorschriften musste der Bauausschuss des Gemeinderats mal wieder anhand einer Regelabweichung von acht Zentimetern treffen.
Ein Konzern möchte sein Firmengelände an der Dieselstraße im Gewerbegebiet Eching-Ost mit vier Plakatwänden bestücken. Der einschlägige Bauleitplan sieht ein Maximalmaß von 3,75 auf 2,75 Meter vor, die Plakatständer sollten aber 3,83 auf 2,83 Meter werden.
Der Betrieb berufe sich darauf, dass seine gewünschte Plakatgröße Normmaß sei, hieß es aus dem Gemeindebauamt, eine Abweichung wäre unverhältnismäßig teuer. Allerdings habe Eching bei einer kürzlichen Änderung der Vorgaben eigens ein Normmaß verwendet, so dass die Werbung des deutschlandweit operierenden Konzerns wohl durchaus auch darauf passen sollte.
Erstaunlich sei ohnehin, dass der Konzern angesichts der Marginalie auf dem Verfahrensweg bestehe, merkte Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier augenzwinkernd an: „Ich wär da nicht rausgefahren und hätt nachgemessen…“
So aber musste der Ausschuss entscheiden und beide Lesarten fanden ihre Fürsprecher. Allerdings wurde auch angemerkt, dass am Grundstück genau gegenüber eine – allerdings deutlich größere – Überschreitung der Plakatmaße versagt worden war.
Mit 8:2 Stimmen wurde die Einhaltung des Leitplans beschlossen, die acht Zentimeter Abweichung nicht genehmigt.