Hallo Herr Kersten,
ihren Frust und das Kopfschütteln kann ich voll nachvollziehen. Allerdings sind wir FW nicht dafür verantwortlich. Einzig und allein der BM trägt hierfür die volle Verantwortung.
Hier die Tatsachen: Als Thaler BM wurde, hat er als erstes sämtliche Beschlüsse der laufenden Projekte in Frage gestellt und damit das erste Mal deutlich verzögert. Danach kamen Änderungen
(Verkleinerung der Grundstücke, Geschoßausbau usw.), die wiederum das Ganze verzögerten. Als letztes dann der Beschluss mit 100 % Erbpacht.
Der BM hat ein Problem mit dem Wort „Freiheit“, Meinungsfreiheit und Wahlfreiheit gehören nicht zu seinen Lieblingswörtern, dennoch in der Demokratie unentberlich.
Josef Gerber
Sehr geehrter Herr Gerber,
die Verantwortung für Handeln der Gemeinde in Sachen Baugebiet 72, Böhmerwaldstraße, tragen selbstverständlich die Gemeinderäte und der Bürgermeister für die Änderungen an der Planung von 2017, wo der Plan schon fertig war und die Einnahmen im Haushalt eingestellt waren.
Wenn sich Herr Kersten mit der Entwicklung nicht befasst hatte und nur auf Erbbaurecht wartet, sollte dieser Bauwillige auch andere Meinungen zulassen und von Unterstellungen tunlichst absehen.
Keiner der Erbbaurechtbewerber wird seiner Chance beraubt, die Vergabe in diesem Baugebiet 72 ist erfolgt. Aber diejenigen, die in den zukünftigen Baugebieten an bisherige Praxis und vor allem an Versprechungen des BM (so wie bisher Baugrund zu vergeben) geglaubt haben, gehen leer aus.
Die Beschlussfassung zur Änderung der Vergabe gemeindlicher Grundstücke war nicht einstimmig. Die Möglichkeit, ein Grundstück und auch ein Erbbaugrundstück von der Gemeinde zu kaufen, hat es immer wieder gegeben. Im Echinger Modell 1976 in Schachterlhausen ist alles an Bauwerber sehr günstig verkauft worden. In anderen Baugebieten sind immer wieder Grundstücke nach einer längeren Sperrfrist an die Hauseigentümer verkauft worden. So kann man leicht einer Spekulation vorbeugen.
Die Wahlmöglichkeit zwischen Kauf und Erbbaurecht müsste aber bleiben. Die Grünen im Gemeinderat haben sich übrigens immer gegen jegliche „Bezuschussung“ des Bauens in Eching ausgesprochen. Das ist alles andere als sozial.
Ich verweise auf die Meinung von Herrn Alex Lykhvar vom 15.1.1021, ich zitiere: „Erbpachtmodell als sozial zu verkaufen, finde ich schon dreist. 450 Euro Erbpacht pro Monat für 400 qm Grund wären fällig und dazu kommt noch die Kreditzahlung für das Haus, sofern man den Kredit überhaupt bekommt. Die Banken geben zur Zeit den Kredit für 1 %, daher die 1.5 % Erbpachzins als günstig zu verkaufen, ist schon komisch.“
Es gibt auch weitere Nachteile für Erbbaunehmer und die Verwaltung, sprich die Gemeinde. Sich zu informieren, kostet Zeit, Möglichkeiten gibt es genug.
Anderen grundsätzlich ihre Freiheit zu nehmen und den Kauf eines Baugrundstücks von der Gemeinde zu verbieten, ist wahrlich keine Demokratie. Die Gemeinde profitiert übrigens vom Erbbaurecht durchaus, sie erhält jetzt höhere Zinsen als auf dem Markt – aktuell jedenfalls und über Jahrzehnte hinweg. Attraktiv ist Erbbaurecht einerseits und der Kauf andererseits aber nicht für jeden Bürger, daher eine Wahl als Grundsatz. Denn eine Fluktuation und der Wegzug junger Familien ist kein Vorteil für die Gemeinde.
Dr. Irena Hirschmann
Sehr geehrter Herr Gerber,
ich finde Ihren Ton in dieser „Debatte“ reichlich unangemessen. Unabhängig davon, dass ich vom Prinzip des Erbbaurechtes aufgrund zahlreicher sozialer und demokratischer Gesichtspunkte überzeugt bin, kommt es mir so vor, als ginge es Ihnen hier weniger um inhaltliche als um persönliche Kritik am Bürgermeister.
Die Debatte um das Erbbaurecht wurde im Gemeinderat von gewählten Bürgervertreter:innen geführt und schlussendlich entschieden. So funktioniert unsere repräsentative Demokratie nun mal. Im politischen Wettbewerb gehören Niederlagen dazu, danach auf persönliche Vorwürfe auszuweichen, zeigt zum einen, dass die inhaltlichen Argumente erschöpft sind und zum anderen schlechten demokratischen Stil.
Grundsätzlich würde ich mir von Ihnen als politisch aktivem Mensch in einer demokratischen Partei wünschen, dass sie derartige Diffamierungen unterlassen, solange Sie dafür keine Belege vorlegen können. Dies sollte doch bei aller Parteipolitik grundsätzlicher Konsens sein.
Mit besten Grüßen,
Max Bunse