Grundsteuer C zur Steuerung

Die neue Grundsteuer C soll nach dem mehrheitlichen Willen des Gemeinderats auch in Bayern eingeführt werden. Die Grundsteuer C belegt baureife, aber unbebaute Grundstücke im örtlichen Innenbereich mit Steuern über der obligaten Grundsteuer.

„Mit diesem Instrument kann wirksam zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beigetragen werden“, heißt es in einem entsprechenden Antrag der SPD. Mit 13:10 Stimmen setzten SPD, Grüne, Bürger für Eching und ÖDP gegen CSU, FW und FDP durch, diesbezüglich einen Appell an die Staatsregierung zu verfassen.

Die Grundsteuer schaffe „finanzielle Anreize für Grundstücksbesitzer, auf baureifen Grundstücken endlich auch Wohnraum zu schaffen, statt darauf zu warten, dass die Grundstückspreise noch weiter steigen“, so die SPD.

Somit sei der Steuerhebesatz ein Instrument gegen die Grundstücksspekulation und mittelfristig auch gegen Flächenfraß, weil bei Lückenschließungen innerorts weniger „auf die grüne Wiese“ expandiert werden müsse.

Bei der vom Bundesverfassungsgericht beauftragten Neuordnung der Bodenbesteuerung war das Instrument vom Bundestag eingeführt worden, in Bayern wird es aber nicht angewendet.

Auch im Gemeinderat stimmten die Münchner Regierungsparteien CSU und FW gegen einen Appell aus Eching. Die Gemeinde sei dafür nicht zuständig, hieß es, zudem gebe es in Eching kaum relevante Flächen, auf die eine Grundsteuer C anwendbar sei.

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