Sehr geehrter Herr Hahner,
die Aussage, dass die Erträge des Erbbaurechts zurück an die Allgemeinheit fließen, ist durchaus korrekt. Aber was ist mit den zusätzlichen Kosten, die der Allgemeinheit durch das Erbbaurecht entstehen?
Folgend mal nur 2 Beispiele:
- Eine solche Vielzahl an Erbbaurechtsvergaben erfordert einen großen Verwaltungsaufwand seitens der Gemeinde. Hier wird sicherlich zusätzliches Personal benötigt.
- Im Zuge von Erbbaurecht kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Diese sind dann von der Gemeinde auszutragen und belasten wiederrum die Allgemeinheit. Aktuell laufen hier in Eching gleich mehrere solcher Verfahren.
Diese zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit wurden bisher überhaupt nicht thematisiert. Es wäre schön, wenn Sie diese Kosten beziffern und den Einnahmen gegenüber stellen würden.
Durch den Verzicht der Grundstücksveräußerung entgehen der Gemeinde kurzfristig auch deutliche Einnahmen. Meines Erachtens werden diese Einnahmen aber dringend benötigt, um zum Beispiel neue Baugebiete im Echinger Baulandmodell realisieren zu können. Hier sind schließliche erhebliche Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Straßen, Schulen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen oder Turnhallen zu stemmen.
Wie diese Kosten ohne die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gedeckt werden sollen, konnte bisher auch niemand beantworten.
Am Ende bleibt die Erkenntnis dass sowohl das Erbbaurecht wie die Grundstücksveräußerung immer Vor- und Nachteile haben. Somit ist eine Kombination aus beiden Varianten sicherlich eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung für die Allgemeinheit.
Die große Herausforderung für die Zukunft ist doch, das Echinger Baulandmodell um neue Varianten, wie zum Beispiel die Aufnahme von Hochbauwohnungen, zu erweitern und vor allem die Umsetzung sämtlicher Baugebiete zeitlich zu beschleunigen.
Florian Gerber