Kommentar: Riesen-Subventionen und ein Riesen-Eigentor

Die intensiven Debatten um die Bodenpoltik der Gemeinde via Lesermails auf der echinger-zeitung.de verfolge ich mit großer Begeisterung. Ich halte die Auseinandersetzung für vorbildlich gelebte Ortspolitik auf beachtlichem Niveau und mit – mittlerweile – herausragender Gesprächskultur.

Bei vielen Verfechtern eines Verkaufs von Gemeindegrundstücken verblüfft mich freilich die dahinter mitschwingende Ansicht, als handele es sich dabei um einen quasi natürlichen Rechtsanspruch, der nun durch die Festlegung auf Erbpachtvergabe versagt werde.

Die Gemeinde könnte heute ein 300 Quadratmeter großes Grundstück östlich der Böhmerwaldstraße locker für 450.000 Euro verkaufen, wahrscheinlich teurer. Im Wohnbaumodell hat sie dafür 214.200 Euro erlöst.

Damit wurde eine einzige Familie, die das Grundstück kaufen konnte, mit 235.000 Euro Steuergeld gesponsert. Es gibt – das war übrigens eine Argumentation der CSU bei der Diskussion des Wohnbaumodells im Gemeinderat – keinen Verein, keine Institution, kein Verwendungszweck in ganz Eching, für die so viel Geld aufgewendet würde wie hier für eine einzige Familie.

Zwölf Parzellen wurden verkauft, so dass die Gemeinde diese zwölf Familien zusammen mit 2,8 Millionen Euro Steuergeld gesponsert hat. Das ist weit mehr, als für Bürgerhaus und Musikschule gemeinsam ausgegeben wird, die allen 15.000 Echingern offen stehen.

Angesichts dieser Summen und Relationen finde ich es sehr gewagt, einen Verkauf zu diesen Konditionen als Normalzustand zu beschreiben, von dem eine Gemeinderatsmehrheit nun willkürlich und ideologisch begründet abgerückt sei.

Was ich mit allen Kritikern des Grundsatzbeschlusses zur Erbpacht für völlig verfehlt halte, ist die rückwirkende Korrektur der Vergabemodalitäten für Eching-West. Wenn ein Grundstücksverkauf zugesagt wurde, hat sich eine Gemeinde auch daran zu halten, Punkt. Hier dürfte es nach meinem Verständnis von der Glaubwürdigkeit eines Rathauses keine zwei Meinungen geben.

Und polittaktisch war die Annullierung der Zusagen zu Eching-West für die „bunte Koalition“ ohnehin ein maximaler Schuss ins eigene Knie. Wer weiß, ob eine Debatte überhaupt ansatzweise hochgekocht wäre, wenn in Eching-West alle die noch bedient worden wären, die ihre Lebensplanung auf Zusagen einer Gemeinde aufgebaut hatten?

Ganz sicher jedenfalls hätte die FW kein Bürgerbegehren initiiert, wenn ihr wirklich konstruktiver Kompromissvorschlag berücksichtigt worden wäre, die Relation zwischen Verkauf und Erbpacht neu auszutarieren.

3 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Bachhuber,

    da sind wir uns vollkommen einig. Einen Anspruch auf ein solches Geschenk kann es nicht geben – so oder so! Der Ärger bei denen, die von der sehr kurzfristigen Änderung betroffen sind, ist jedoch verständlich.

    Beste Grüße,
    Tobias v. Wangenheim

  2. Sehr geehrter Herr von Wangenheim,

    ich wollte keinesfalls für das Erbaurecht argumentieren!

    Herausarbeiten wollte ich nur: Angesichts der Dimensionen der Subvention halte ich es für reichlich vermessen, den Verkauf von Gemeindegrund als quasi naturgegeben einzufordern und die Beschränkung auf Erbpacht so darzustellen, als würde die Gemeinde jemandem etwas vorenthalten, worauf ein Anspruch als Steuerzahler besteht.

    Subventioniert werden beide Formen in exorbitant hohem Maße, das ist richtig. Über volkswirtschaftliche und strukturpolitische Aspekte der beiden Optionen kann und sollte man streiten. Aber ich fände eben, ohne den Unterton, etwas versagt zu bekommen, was einem zustehe – obwohl es außerordentliches Geschenk ist.

    Davon unbenommen halte ich, wie auch gesagt, den Ärger und die Empörung über die rückwirkend verworfene Zusage zum Verkauf bei Eching-West für berechtigt.

    Klaus Bachhuber

  3. Sehr geehrter Herr Bachhuber,

    ich kann Ihnen nur zustimmen: das Niveau der Debatte war in den letzten Wochen erfreulich hoch!

    Ihre Argumente für das Erbbaurecht erscheinen sehr stichhaltig – aber: Auch im Erbbaurecht werden ja letztendlich die Familien, die diese Grundstücke bekommen, stark subventioniert:

    Bei einem Pachtzins von 1.5 % statt 3.5 % und einem Abschlag von 30 % auf den Bodenrichtpreis ergibt sich (Baugebiet Böhmerwaldstr.) der qm-Pachtzins von jährlich 10.70 €. Bei nicht subventioniertem Zins von 3.5 % wären das knapp 25 €, bei nicht subventioniertem Bodenpreis schon 32.45 €.
    Bei einem Grundstück von 300 qm wird jede Familie also mit jährlich 300 qm*(32.45 €/pm-10.70€/qm) = 6.525 € subventioniert.

    Nach ca. 36 Jahren hat die Gemeinde dann die Familie mit ebenso viel Geld subventioniert wie bei einem Kauf (Inflation nicht mitgerechnet). Ab dem 37. Jahr wird die Subventionierung dann also größer als beim Kauf.

    Andererseits gehört das Grundstück weiterhin der Gemeinde, greifbar ist es aber erst wieder frühestens bei Auslaufen des Pachtvertrages. Bis dahin sind frei verfügbare Wohnräume und Bauplätze eher noch knapper.

    Wenn alle Gemeinden im Umkreis gleich handeln würden, so wäre evtl. ein positiver Effekt (sinkende Kauf- und Mietpreise) zu erwarten. Bei der (bisherigen) Insellösung in Eching bezweifele ich dies aber.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias v. Wangenheim

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