‚Keine geschlossene, wandartige Wirkung‘

Nach mehreren Kehrtwendungen hat Eching nun doch eine Einfriedungssatzung. Das neue Regelungsinstrument des Rathauses soll die für den öffentlichen Raum nachteilige Tendenz zur blickdichten Abschottung des eigenen Grundstücks steuern.

Zentrale Leitlinie ist, dass von den Grundstücksbegrenzungen „keine geschlossene, wandartige Wirkung ausgehen“ dürfe. Dazu gilt als Richtwert, dass Einfriedungen maximal 1,50 Meter hoch werden dürfen, an den Durchgangsstraßen mit hoher Verkehrsbelastung 1,80 Meter.

Nach ursprünglichem Auftrag für einen Satzungswurf und späterer Ablehnung startete Bürgermeister Sebastian Thaler – angesichts neuer Mehrheitsverhältnisse seit der Kommunalwahl 2020 – nun einen neuerlichen Anlauf. Bei unveränderter Ablehnung durch CSU und FW wurde sie im Planungsausschuss des Gemeinderats von SPD, Grünen und „Bürgern für Eching“ mit 6:4 Stimmen beschlossen.

CSU und FW wiederholten ihre ablehnenden Argumente. „Die Bayerische Bauordnung reicht aus“, sagte CSU-Sprecher Georg Bartl. Die Satzung werde von der CSU wegen fehlender Differenziertheit abgelehnt, wunderte sich der Bürgermeister – aber ohne Satzung gelte die Bayerische Ordnung, die völlig pauschal formuliert sei. Angelika Pflügler (Gründe) sagte, „ein Ortsbild nach der Bayerischen Bauordnung möchte ich nicht haben“.

Neben der Vorgabe der maximalen Zaunhöhe schließt die Satzung nun „Verkleidungen in geschlossener Weise, wie mit Matten, Flechtzaunelementen, Kunstoffplatten oder ähnlichem Material“ explizit aus. Hecken dürfen weiter zwei Meter hoch werden.

Zaunsockel werden auf 15 Zentimeter limitiert, außer wenn sie zur Stützung abfallenden Geländes nötig sind. Bernard Wallner (CSU) forderte, für den Schutz von Oberflächenwasser in Hanglagen, wie in Günzenhausen, die Zaunsockel höher zu gestatten. Mit 8:2 Stimmen entschied der Ausschuss jedoch, dass für diese Fälle einfache Ausnahmegenehmigungen genügen würden.

1,80 Meter hoch werden dürfen Einfriedungen entlang der Echinger Hauptstraße, der Paul-Käsmaier-Straße sowie der ehemaligen B11 in Dietersheim. Wallner forderte, auch die Bergstraße in Günzenhausen anhand ihrer Belastung in diese Sonderregelung einzubeziehen, was der Ausschuss mit 7:3 Stimmen billigte.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert