Die Installation von breiteren Spiegeln in den Behinderten-WC’s des neuen Rathauses musste der Gemeinderat gerade per Beschluss im Plenum beauftragen; Kostensumme: 920,93 Euro. Die Geschäftsordnung sah die Zuständigkeit des Gemeinderates vor, da die maximale Spanne für nachträgliche Aufträge in dem Fall schon ausgereizt gewesen war.
Noch in die gleiche Sitzung brachte Bürgermeister Sebastian Thaler daher eine Änderung der Geschäftsordnung mit, um derartige Bagatellen künftig auszuschließen. Der neue Text zu den Zuständigkeiten mag zwar den künftigen Vollzug erleichtern; seine Formulierung und Verabschiedung selbst aber war ein bürokratischer Kraftakt.
Festgelegt sind nun maximale Zuständigkeiten, Prozentspannen für die zulässige Überschreitung der Zuständigkeit, eine Bagatellgrenze und dergleichen absatzweisen Rahmenbedingungen. Josef Riemensberger (CSU) rügte das als völlig überzogen. Die Festlegung einer Bagatellgrenze gegen die Behelligung des Gemeinderats mit WC-Spiegeln für 900 Euro hätte es für ihn auch getan.
Mit 17:6 Stimmen verabschiedeten aber SPD, Grüne, FW, Bürger für Eching und ÖDP die umfassende Neuregelung gegen CSU und FDP.