Gebühren gibt’s retour

Die Gebühren für Kindertagesstätten werden für die Monate des Lockdowns von Januar bis März wieder erlassen, die in der Zeit nicht in Betrieb waren, sowie teilweise auch für die Musikschule.

Die Gemeinde trägt dabei einen Teil des entstehenden Defizits selbst, da die staatlichen Ausgleichszahlungen den Gebührenausfall nur zu rund 75 Prozent abdecken. Pro Monat schlagen etwa 5000 Euro zu Buche.

Für die FW appellierte Otmar Dallinger im Gemeinderat, bei derartigen Gesten offensiver zu agieren. Der Gemeinderat hat den Beschluss jetzt erst rückwirkend gefasst und auch erst auf die staatliche Zusage hin. „Als Kommune wären wir hier doch aufgerufen, nicht auf Anweisungen von oben zu warten“, sagte Dallinger, vielmehr müsse die Gemeinde in Vorlage gehen, „um unsere Leistungsträger da draußen zu schützen“.

Bürgermeister Sebastian Thaler versicherte, er teile die Ansicht, allerdings könne die Gemeinde ohne staatliche Vorgabe die Gebühren gar nicht erlassen. „Da stellen wir uns selbst ein Bein“, warnte er. Die FW forderte nun eine Aufstellung von Pächtern und Mietern gemeindlicher Objekte, um eventuelle Nachlässe zu überprüfen.

Bei der Musikschule ist ein Gebührenerlass nicht angesagt, da der Instrumentalunterricht im Lockdown auch online stattgefunden hat. Ausgefallen sind allerdings die Gruppenangebote in elementarer Musikpädagogik, musikakischer Früherziehung oder andere Einstiegsangebote. Einstimmig entschied der Gemeinderat, diese Gebühren, monatlich rund 4000 Euro, rückwirkend zu erlassen.

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